Année politique Suisse 1987 :   / La législation dans les cantons / 3. Wirtschaft — Economie
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Jagd, Fischerei, Tierschutz — Chasse, pèche, protection des animaux
Bern: Einführungsgesetz zum Eidgenössischen Tierschutzgesetz (Anpassung an Bundesrecht; Einführung der Verbandsbeschwerde für Organisationen, die ins Verzeichnis der Tierschutzvereinigungen aufgenommen wurden, in drei Varianten: a) Beschwerden generell gegen alle behördlichen Bewilligungsentscheide, b) Beschwerden gegen Entscheide über Tierversuche beschränkt auf Beauftragte für Tierschutz, oder c) beschränkt auf Mitglieder der Kommission für Tierversuche; Bildung einer zwölfköpfigen Kommission für Tierversuche, der auch Vertrauenspersonen der Tierschutzorganisationen angehören sollen; Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Tierheimen und der Durchführung von Dopingkontrollen bei Tiersportveranstaltungen; Grundsatzregelung zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Tieren) zur Vernehmlassung vorgelegt (Bund, 9.5.87; 4.8.87; BZ, 9.5.87.; BaZ, 12.5.87; vgl. SPJ, 1985, S. 213).
Graubünden: Neues Jagdgesetz (Regulierung der Wildbestände im Grundsatz während der ordentlichen Jagd, mit Möglichkeit der Hegejagd als Zusatzmassnahme für regional begrenzte Bestandesregulierungen; Einführung einer Jagdplanung für das Schalenwild, verbunden mit der Möglichkeit eines Punktekontingents, nach dem jeder Jäger selber entscheiden kann, was er in welcher Region zu schiessen gedenkt; Neuregelung der Finanzierung durch eine relativ niedrig gehaltene Grundgebühr sowie durch eine Abschussgebühr für jedes Stück Schalenwild, bei Verzicht auf den bisherigen Hegegebührzuschlag; Förderung der projektbezogenen Finanzierung des Übergangs von der Wildfütterung zur Biotophege; zurückhaltende Ausscheidung von Wildschutzgebieten, wenn es die ökologischen Grundlagen rechtfertigen; Begrenzung der Störungen in Wildeinstandsgebieten, mit Kompetenz der Gemeinden, das Zutrittsrecht zum Wald einzuschränken; Wegfall des administrativen Patententzugs und Beurteilung der Frage der Jagdberechtigung bei jagdlichen Verfehlungen allein durch den Strafrichter; Kompetenz des Strafrichters, bei fahrlässigen Widerhandlungen gegen kantonale Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Ausfällung einer Strafe Abstand zu nehmen) zur Vernehmlassung vorgelegt (BüZ, 9.10.87; 24.12.87).
Neuchâtel: Modification de la loi sur la pêche (modifications concernant les prix et la durée de validité des permis) approuvée par le Grand Conseil (FAN, 6.10.87).
Solothurn: Totalrevision des Jagdgesetzes (Übernahme der ökologischen Ausrichtung des Bundesjagdgesetzes; Verankerung der an die Jäger gestellten Anforderungen, namentlich bezüglich Jagdlehrjahr, Hegeverpflichtungen und Jagdprüfung; Verzicht auf die Anrechnung der über 70jährigen Pächter an die Höchstpächterzahl; Festlegung einer Minimalzahl von Pächtern; Wegfall der Möglichkeit der Doppel- und Mehrfachpacht, ausgenommen bei Revieren mit geringem Flächeninhalt) zur Vernehmlassung vorgelegt (SZ, 11.7.87).
Ticino: Legge di applicazione alla legge federale sulla protezione degli animali (fissazione dell'autorità di vigilanza a livello cantonale e comunale, della collaborazione delle società per la protezione degli animali, delle modalità di intervento e delle sanzioni) approvata dal Gran Consiglio (CdT, 7.2.87; 11.2.87).