Année politique Suisse 1987 :   / La législation dans les cantons / 4. Infrastruktur — Infrastructure
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Übrige Verkehrsfragen — Autres questions relatives au trafic
Baselstadt: Initiative "zur Eindämmung des motorisierten Verkehrs", vgl. 4j) Umweltschutz, Natur- und Heimatschutz, Wasserrecht.
Bern: Formulierte Gesetzesinitiative der SP "für einen umweltfreundlichen Verkehr" vom Regierungsrat zur Annahme, vom Grossen Rat jedoch zur Ablehnung empfohlen (Bund, 15.4.87; 8.9.87; 12.9.87; 10.12.87; BZ, 5.4.87; 5.9.87; 10.12.87; vgl. SPJ, 1986, S. 232 f.). – Kantonsbeitrag von 20,0 Mio Fr. für den Ausbau der Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (BLS) auf Doppelspur in der Volksabstimmung vom 5.4. mit 81,4% Ja-Stimmen angenommen (BZ, 24.3.87; 6.4.87; Bund, 31.3.87; 6.4.87). – Schiffahrtsgesetz: Grosser Rat beschliesst Nichteintreten (Bund, 20.5.87; BZ, 20.5.87; vgl. SPJ, 1986, S. 233).
Genève: Loi sur la navigation dans les eaux genevoises (définition des compétences du Conseil d'Etat et de l'administration; interdiction de la navigation sur le Rhône entre le pont du Mont-Blanc et le pont de la Machine, avec exception pour les entreprises de navigation; introduction de la nécessité d'autorisations spéciales pour certaines catégories; interdiction du ski nautique et des planches à voile sur les cours d'eau et dans certaines zones du lac; fixation de taxes d'amarrage identiques au régime transitoire pour 1987 et 1988; conditions plus strictes relatives aux manifestations nautiques, avec exigence d'une assurance responsabilité civile; introduction de dispositions en cas d'ébriété sur l'eau) proposée par le Conseil d'Etat (Suisse, 8.8.87; cf. APS, 1985, p. 217).
Glarus: Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Förderung des öffentlichen Verkehrs als gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden, insbesondere im Sinne einer Sicherstellung leistungsfähiger Verkehrsverbindungen im ganzen Kanton, einer Verbesserung der Anschlüsse an die angrenzenden regionalen und übergeordneten Verkehrsnetze sowie zur Schaffung finanzieller und anderer Anreize zur vemehrten Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel; Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an Bauten, Einrichtungen, Rollmaterial, Parkplätze bei Bahnhöfen, Aufhebung von Niveauübergängen, an den Betrieb und an die Finanzierung vereinbarter Zusatzleistungen wie Fahrplanverdichtungen, Verbilligung von Abonnementen oder Herstellung eines Tarifverbunds; Regelung der Kostenbeteiligung der Gemeinden; Schaffung einer Verkehrskommission mit beratender Funktion) von der Landsgemeinde am 3.5. angenommen (NZZ, 28.2.87; 29.4.87; 4.5.87; Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus vom Jahre 1987; Protokoll der Landsgemeinde vom 3.Mai 1987; vgl. SPJ, 1986, S. 233).
Luzern: Einreichung einer Initiative "für einen attraktiven öffentlichen Verkehr im Kanton Luzern" (Verbesserung der zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit sowie der Erhöhung der Reisegeschwindigkeit des öffentlichen Verkehrs, namentlich durch die Schaffung optimaler Umsteigestellen, den Ausbau des Güterverkehrs, die Ausdehnung des Tarifverbundes auf Einzelbillette, durch bessere Fahrpläne und mittels Realisierung neuer Buslinien; Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der zusätzlichen Leistungen, geäufnet durch den bestehenden Zuschlag zur Staatssteuer von einer Zwanzigstel-Einheit, durch 20 Prozent der Gesamtnettoeinnahmen aus den Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge sowie durch weitere Einlagen aus allgemeinen Staatsmitteln; Erstellung eines vierjährigen Mehrjahresprogrammes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs) (Vat., 28.8.87).
Nidwalden: Gesetz für die Förderung des öffentlichen Verkehrs von der Landsgemeinde am 26.4. angenommen (Vat., 8.1.87; 27.4.87; vgl. SPJ, 1986, S. 233).
St.Gallen: Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (Massnahmen, um öffentliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen: Verbesserung von Komfort und Zugänglichkeit durch technische Massnahmen wie Bauten, Anlagen und Verkehrseinrichtungen sowie durch Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge; Verdichtung des Angebots ,durch Schaffung neuer Linien oder die Erweiterung des Fahrplanangebots in Spitzen- und Randzeiten; Erleichterung des Umsteigens durch Park-and-Ride-Anlagen bei Bahnhöfen; Schaffung regionaler Tarifverbünde; Förderung des schienengebundenen Güterverkehrs und des Ortsverkehrs mit regionaler Bedeutung; Neuregelung des Finanzierungsverhältnisses zwischen Kanton und Gemeinden, wobei der Kanton für die Finanzierung der Infrastruktur, ausgenommen beim Ortsverkehr mit regionaler Bedeutung, allein zuständig ist) vom Regierungsrat vorgelegt (SGT, 13.2.87; 24.2.87; 6.11.87).
Schaffhausen: Einreichung einer formulierten Gesetzesinitiative zur Verminderung der Motorboote auf dem Rhein (Erlass eines Gesetzes über die Vergabe von Bootsliegeplätzen; Verzicht auf Vergebung weiterer Bootsliegeplätze an Motorboote; Umwandlung der bestehenden Motorboot-Liegeplätze in solche für motorlose Boote innert zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes; Wegfall bestehender Motorboot-Liegeplatzrechte bei Eigentümerwechsel) (SN, 23.5.87; 25.7.87; 22.12.87; AT, 29.6.87).
Schwyz: Neues Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Schaffung eines Grundangebots des öffentlichen Verkehrs durch Förderungsmassnahmen von Kanton, Bezirken und Gemeinden, womit eine angemessene Erschliessung und Bedienung aller Gemeinden mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet werden soll; Änderung der Kostenverteilung: vollständige Übernahme der Investitionsbeiträge durch den Kanton ; Übernahme der Betriebsbeiträge zur Hälfte durch den Kanton und zu je einem Viertel durch die Bezirke und die Gesamtheit der Gemeinden; Berücksichtigung der Steuerkraft und des tatsächlichen Verkehrsangebots bei der Aufteilung des Gemeindebetreffnisses) als Gegenvorschlag zu der nach der Parlamentsberatung zurückgezogenen Initiative des Kritischen Forums des Kantons Schwyz "zur Förderung des öffentlichen Verkehrs" vom Kantonsrat zuhanden der Volksabstimmung angenommen (Vat., 24.4.87; 22.7.87; 29.8.87; 27.11.87; 11.12.87; NZZ, 5.6.87; vgl. SPJ, 1985, S. 218).
Thurgau: Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Zielsetzungen: Erhöhung des Anteils des öffentlichen Verkehrs am gesamten Verkehrsvolumen; Berücksichtigung volksund betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte; Gewährleistung angemessener Entwicklungschancen für alle Gemeinden; Anschluss sämtlicher Ortschaften mit mehr als 200 Einwohnern an das öffentliche Verkehsnetz und tägliche Bedienung mit mindestens fünf Kurspaaren; Massnahmen: Abgeltung von Leistungsaufträgen im regionalen Personenverkehr; Investitionsbeiträge an den regionalen Personenverkehr und in bestimmten Fällen auch an den Schnellzugs-, Güter- und touristischen Verkehr; Möglichkeit von Investitionsbeiträgen an Park-and-ride-Anlagen; Ausrichtung von kantonalen Beiträgen von bis zu 20 Prozent an die Defizite der lokalen Verkehrsbetriebe; Beteiligung an Tarif- und Verkehrsgemeinschaften; definitive Einführung der Thurgauer Tageskarte; Beteiligung sämtlicher Gemeinden an den Aufwendungen) vom Regierungsrat vorgelegt (SN, 30.10.87; NZZ, 2.11.87).
Ticino: Modifica della legge di applicazione alla legge federale sulla navigazione interna (introduzione di un'imposizione con tasse differenziate che favoriscono le piccole imbarcazioni; esigenza d'installazioni minime di sicurezza e di depurazione alle attrezzature dei porti) approvata dal Gran Consiglio (CdT, 7.2.87; 10.2.87).
Uri: Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Beschränkung auf ein reines Beitragsgesetz; Kompetenz des Landrats, Investitionsbeiträge, die auch Bundesgelder enthalten, sowie Investitions- und Betriebsbeiträge ohne Bundeshilfe abschliessend zu genehmigen; Kompetenz des Regierungsrats betreffend Betriebsbeiträge an Unternehmen, die auch Bundesgelder erhalten; Einführung von Beiträgen der Gemeinden an die Defizitdeckung von Betrieben sowie an Investitionen bei Unternehmen ohne Bundeshilfe) vom Landrat in Beratung gezogen (Vat., 12.12.87; 15.12.87; 17.12.87; 19.12.87).
Zug: Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom Kantonsrat angenommen (Vat., 29.5.87; 17.6.87; 3.7.87; 23.7.87; 7.8.87; 4.9.87; vgl. SPJ, 1986, S. 233). – Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt vom Kantonsrat in Beratung gezogen (Vat., 27.2.87; vgl. SPJ, 1986, S. 233 f.).
Zürich: Verfassungsgesetz über den öffentlichen Personenverkehr und den Güterverkehr sowie Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Grundlage für den Tarif- und Verkehrsverbund) als Gegenvorschlag zu der vom Parlament abgelehnten und schliesslich zurückgezogenen Initiative "Pro öffentlicher Verkehr" vom Kantonsrat zuhanden der Volksabstimmung angenommen (NZZ, 16.9.87; 29.9.-1.10.87; 30.10.87; 3.11.87; 1.12.87; vgl. SPJ, 1986, S. 234). – Einzelinitiative für eine Anderung des Gesetzes über die Staatsbeiträge an die Verkehrsbetriebe der Städte Zürich und Winterthur (Aufhebung des vorgeschriebenen Kostendeckungsgrades von 65%): Kantonsrat beschliesst vorläufige Unterstützung (NZZ, 2.6.88). – Initiative für ein kantonales Umweltabonnement (Schaffung eines Umweltabonnements für alle Zug-, Tram- und Buslinien des geplanten Verkehrsverbunds; Festlegung des Maximalpreises auf 50 Fr. pro Monat mit Rabatt für Rentner und Jugendliche) von der POCH eingereicht (TA, 2.6.87; 3.11.87; NZZ, 3.1 1.87). – Einzelinitiative für einen Rahmenkredit von 50 Mio Fr. zur Förderung des Güterverkehrs durch Industriegleise: Regierungsrat beantragt, die Einzelinitiative nicht definitiv zu unterstützen und abzulehnen (NZZ, 10.4.87; vgl. SPJ, 1985 , S. 218). – Behördeninitiative des Grossen Gemeinderates und des Stadtrates von Wädenswil betreffend Bahntransport von Deponiematerial: Regierungsrat beantragt, die Initiative nicht definitiv zu unterstützen und abzulehnen (NZZ, 25.8.87; vgl. SPJ, 1986, S. 234). – Behördeninitiative der Gemeinden der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstiel zugunsten eines Ausbaus der rechtsufrigen Zürichseelinie der SBB (Ausrichtung eines Staatsbeitrags an die SBB in der Höhe von 76 Mio Fr. aus dem Fonds für die Finanzierung von Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, zugunsten eines beförderlichen Ausbaus der Strecken Zürich Tiefenbrunnen –Küsnacht und Herrliberg – Feldmeilen – Männedorf): Kantonsrat beschliesst vorläufige Unterstützung (NZZ, 29.9.87). – Kantonsbeitrag von 57,0 Mio Fr. für die Erweiterung der Frachtanlagen des Flughafens Zürich in der Volksabstimmung vom 6.9. mit 52,0% Nein-Stimmen abgelehnt. Nein-Parolen von SP, Grüner Partei, LdU, EVP, NA, POCH und PdA, Stimmfreigabe des Gewerkschaftsbunds (NZZ, 23.3.87; 14.4.87; 10.7.87; 12.8.87; 19.8.87; 1.9.87; 7.9.87; TA, 14.4.87; 14.8.87; 19.8.87; 27.8.87; 7.9.87).