Année politique Suisse 1987 :   / La législation dans les cantons / 5. Sozialpolitik — politique sociale
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Arbeitslosenversicherung — Assurance-chômage
Luzern: Neues Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitslosenhilfe (Neuordnung des Vollzugs des entsprechenden Bundesrechts und der bisher in zwei Erlassen geregelten Arbeitslosenhilfe; Reduktion der Wohnsitz-Karenzpflicht von einem Jahr auf sechs Monate für den Anspruch ausgesteuerter Arbeitloser auf Arbeitslosenhilfe; Neubestimmung des Verwendungszwecks des Arbeitslosenhilfsfonds, der künftig auch für Kurse zur Umschulung, Weiterbildung und Wiedereingliederung verwendet werden kann) vom Grossen Rat in Beratung gezogen (LNN, 1.4.87; Vat., 1.4.87; 6.10.87; 2.12.87).
Thurgau: Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit ; vgl. 3a) (Wirtschaft) Allgemeines.