Année politique Suisse 1987 :   / La législation dans les cantons / 6. Bildung und Kultur — Education et culture
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Schulen — Ecoles
Aargau: Gesetz über die Festsetzung des Schuljahresbeginns auf den Spätsommer in der Volksabstimmung vom 6.12. mit 76,6% Ja-Stimmen angenommen. Stimmfreigabe der NA (AT, 5.1.87; 6.1.87; 10.1.87; 11.3.87; 24.6.87; 26.8.87; 28.8.87; 21.11.87; 7.12.87; vgl. SPJ, 1986, S. 245).
Appenzell Ausserrhoden: Änderung des Schulgesetzes (Verankerung des Rechts auf den Besuch von zehn Schuljahren im Sinne der Einführung eines freiwilligen zehnten Schuljahrs) vom Kantonsrat in Beratung gezogen (SGT, 8.12.87).
Baselstadt: Änderung des Schulgesetzes für die Umstellung des Schuljahresbeginns auf den Spätsommer (gleiche Regelung wie in der vom Grossen Rat 1986 zurückgewiesenen Vorlage, aber mit separatem Beschluss für die Kosten der Lehrerfortbildung; in Parlamentsberatungen wird beschlossen, für die Abschlussklassen der Gymnasien und Diplomschulen auf eine Verlängerung des Schuljahrs 1988/89 bis in den Juni zu verzichten) vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 11.2.87; 14.3.87; 24.4.87; vgl. SPJ, 1986, S. 245). – Anderung des Schulgesetzes (Einführung des Stimmrechts für nicht festangestellte Lehrkräfte an Lehrerkonferenzen und in der staatlichen Schulsynode) vom Grossen Rat an den Regierungsrat zurückgewiesen (BaZ, 12.6.87; 13.6.87; vgl. SPJ, 1986, S. 245). – Anderung des Schulgesetzes (Angleichung der Pflichtstundenzahl der Fachlehrkräfte für Textilarbeit und Werken und der Werklehrer der Kleinklassen auf 26 Wochenstunden) vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 15.4.87). – Anderung des Schulgesetzes (Strukturreform; Einführung einer Orientierungsstufe vom fünften bis siebenten Schuljahr, zuerst ohne Differenzierung, im zweiten und dritten Jahr mit wachsendem Anteil an Wahlfächern und niveaugetrenntem Unterricht; Aufteilung ab achtem Schuljahr in Gymnasium sowie in eine zweijährige Weiterbildungsschule, an die ein freiwilliges zehntes Schuljahr ,angeschlossen werden kann; Möglichkeit des Übertritts nach dem neunten Schuljahr ins Gymnasium; Möglichkeit des Beginns des Lateinunterrichts im sechsten, siebenten oder achten Schuljahr) von Grossratskommission vorgelegt (BaZ, 1.10.87; 24.11.87; 22.12.87; NZZ, 11.12.87).
Bern: "Aekenmatter Initiative" gegen den Abbau von Schulklassen in der Volksabstimmung vom 5.4. mit 61,4% Nein-Stimmen abgelehnt, Gegenvorschlag des Grossen Rates in derselben Volksabstimmung mit 62,6% Ja-Stimmen angenommen. Ja-Parolen zur Initiative von SP, Freier Liste, LdU, Demokratischer Alternative, POCH, PdA, SAP, Junges Bern und Gewerkschaftsbund, Stimmfreigabe der LP, Parole Leereinlegen der EVP; Nein-Parole zum Gegenvorschlag von Okologisch-Freiheitlicher Partei, Stimmfreigabe der LP (Bund, 21.3.87; 2.4.87; 6.4.87; BZ, 2.4.87; 6.4.87; vgl. SPJ, 1986, S. 245). – Staatsbeitrag von 15,236 Mio Fr. für die Verlegung der französischsprachigen Schule in Bern in eine neue Schulanlage in der Volksabstimmung vom 5.4. mit 54,4% Ja-Stimmen angenommen. Nein-Parolen von NA, EDU, Ökologisch-Freiheitlicher Partei und Demokratischer Alternative (Bund, 25.2.87; 19.3.87; 24.3.87; 25.3.87; 2.4.87; 6.4.87; BZ, 25.3.87; 31.3.87; 6.4.76,24 Heures, 31.3.87; vgl. SPJ, 1985, S. 227). – Anderung verschiedener Schulgesetze sowie Dekret zur Einführung des Schuljahresbeginns im Spätsommer vom Grossen Rat angenommen (Bund, 19.2.87; 20.2.87; BZ, 19.2.87; 20.2.87; vgl. SPJ, 1986, S. 245). – Entwurf eines neuen Volksschulgesetzes (Rahmengesetz; Übernahme der Grundsatzbeschlüsse des Grossen Rats zur Gesamtrevision der Bildungsgesetzgebung (vgl. SPJ, 1984, S. 207; 1985, S. 227); Möglichkeit des Ubertritts in die Sekundarschule ohne Wiederholung eines Schuljahrs auch nach der fünften Klasse; Vereinheitlichung des Ubertrittsverfahrens; Gewährleistung des Wechsels des Schultyps und damit Verbesserung der Durchlässigkeit durch Festlegung eines gleichen Pflichtfächerkatalogs mit weitgehend gleichem Kernprogramm; Verstärkung der Autonomie der Gemeinden durch Kompetenz, die Organisations- und Zusammenarbeitsform zwischen Primar-, Real- und Sekundarschule selber zu bestimmen; Stärkung der Stellung der Eltern durch eine Informationspflicht der Schulen sowie durch Mitwirkungs- und Anhörungsrechte) zur Vernehmlassung vorgelegt (Bund, 14.4.87; BZ, 14.4.87). – Initiative "für ein Schulmodell 6/3" von Regierungsrat und Grossem Rat zur Annahme empfohlen, Initiative "für eine kooperative Oberstufe" von Regierungsrat und Grossem Rat zur Ablehnung beantragt (Bund, 24.1.87; 3.7.87; 23.9.87; 19.11.87; 20.11.87; BZ, 23.3.87; 4.7.87; 23.9.87; 16.11.87; 19.11.87; vgl. SPJ, 1986, S. 245).
Genève: Modification de la loi sur l'instruction publique (introduction de la notion de recyclage et de formation continue – facultative – des enseignants; inclusion dans la conférence de l'instruction publique des représentants des associations de parents ainsi que des représentants de la Fédération des syndicats patronaux et de la Communauté genevoise d'action syndicale; obligation, dans le cadre de la conférence de l'instruction publique, de désigner tant au masculin qu'au féminin les dénominations des fonctions) approuvée par le Grand Conseil (JdG, 20.6.87; Suisse, 20.6.87).
Graubünden: Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulen in der Volksabstimmung vom 5.4. mit 71,1% Ja-Stimmen angenommen. Nein-Parolen von SP, LdU und Gewerkschaftsbund (BüZ, 24.3.87; 26.3.87; 6.4.87; NZZ, 30.3.87; vgl. SPJ, 1986, S. 245 f.).
Neuchâtel: Révision de la loi sur les écoles enfantines (création d'une base légale pour les titres requis pour l'engagement ou la nomination à l'école enfantine) approuvée par le Grand Conseil (FAN, 5.5.87; 21.5.87).
Nidwalden: Mittelschulgesetz von der Landsgemeinde am 26.4. angenommen (Vat., 8.1.87; 27.4.87; vgl. SPJ, 1986, S. 246).
Obwalden: Änderung des Schulgesetzes (Aufhebung des hauswirtschaftlichen Obligatoriums für Mädchen) in der Volksabstimmung vom 18.10. mit 76,4% Ja-Stimmen angenommen (Vat., 9.5.87; 3.7.87; 5.9.87; 14.10.87; 19.10.87).
St. Gallen: Nachtragsgesetz zum Mittelschulgesetz (Regelung des Ubergangs zum Spätsommer-Schuljahresbeginn durch ein Langschuljahr 1988/89) vom Grossen Rat angenommen (SGT, 14.4.87; 2.10.87; 24.11.87; 26.11.87). – Nachtragsgesetz zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer (Verankerung eines gesetzlichen Anspruchs auf einen einsemestrigen bezahlten Bildungsurlaub für Volksschullehrer nach 15jähriger Tätigkeit, welcher bis zum 55. Altersjahr zu beziehen ist; Entlastung der Lehrer ab dem 55. Altersjahr um zwei und ab dem 60. Altersjahr um drei Lektionen pro Woche) vom Grossen Rat angenommen (SGT, 1.10.87; 24.11.87; 26.11.87). – Nachtragsgesetz zum Mittelschulgesetz (vollständige oder teilweise Übernahme des Schulgeldes für den Besuch ausserkantonaler Mittelschulen durch den Kanton, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind) vom Regierungsrat vorgelegt (SGT, 6.11.87). – Einreichung einer Gesetzesinitiative "für eine Primarschule ohne Fremdsprachenunterricht" (gesetzliche Verankerung des Beginns des Fremdsprachenunterrichts auf der Oberstufe und damit Verhinderung der vom kantonalen Erziehungsrat beschlossenen Vorverlegung in die fünfte oder sechste Primarschulklasse) (SGT, 4.7.87; 13.7.87; 31.8.87; 4.9.87; 11.11.87; 26.11.87).
Schaffhausen: Änderung des Schuldekrets (Aufhebung des obligatorischen hauswirtschaftlichen Unterrichts) vom Grossen Rat angenommen (SN, 13.1.87).
Solothurn: Gesetz über die Finanzierung des progymnasialen Unterrichts auf der Unterstufe (Einbezug sämtlicher Gemeinden zur Zahlung von Beiträgen für das Untergymnasium; Festlegung des Beitragssatzes entsprechend der Höhe des kantonalen Totals der Schulgelder im Verhältnis zur Einwohnerzahl) zur Vernehmlassung vorgelegt (SZ, 29.10.87). – Änderung des Lehrerbesoldungsgesetzes (Angleichung der Regelung für die Ausrichtung von Haushaltszulagen für die Lehrkräfte an der Volksschule an die Bestimmungen, die für das Staatspersonal Gültigkeit haben) zur Vernehmlassung vorgelegt (SZ, 12.11.87). – Kredit von 23,0 Mio Fr. für die Sanierung der Kantonsschule Solothurn in der Volksabstimmung vom 6.12. mit 56,2% Ja-Stimmen angenommen (SZ, 20.11.87; 25.11.87; 7.12.87).
Thurgau: Initiative "für den schulfreien Samstag in der Primarschule" eingereicht und vom Grossen Rat zur Ablehnung empfohlen (SGT, 21.2.87; 6.3.87; 13.10.87; 27.10.87; 10.11.87). – Einreichung einer Initiative "gegen die verfrühte Einführung des Fremdsprachenunterrichts" (Änderung des Unterrichtsgesetzes; Festschreibung des Grundsatzes, wonach an der Primarschule kein Fremdsprachenunterricht erteilt werden soll; damit Verhinderung der Vorverlegung des Französischunterrichts auf die fünfte Klasse der Primarschule) (SGT, 23.4.87; 20.5.87; 22.6.87; 12.8.87; NZZ, 12.8.87).
Ticino: Nuova legge della scuola (legge cuadro; definizione della finalità e delle componenti della scuola; rivalutazione del ruolo della famiglia e riconoscimento del ruolo dell'assemblea dei genitori; istituzione di un diritto di ricevere l'insegnamento religioso, che non può in nessun caso avere un carattere obbligatorio; necessità di una dichiarazione esplicita nel caso di rinuncia di seguire le lezioni religiose; regolamentazione dell'insegnamento privato con un ordinamento che prevede scuole "parificate" e altre semplicemente "autorizzate" e introdotte per dare spazio a modelli pedagogici diversi ; garanzia dello Stato di certi servizi come orientamento, ginnastica correttiva, medico e dentista scolastico) proposta dal Consiglio di Stato (CdT, 1.9.87; 5.9.87; 15.9.87; 11.12.87). – Iniziativa parlamentare presentata nella forma generica dal Partito di Lavoro per una modifica della legge della scuola (riduzione del numero massimo di bambini nelle sezioni di scuola materna) approvata dal Gran Consiglio (CdT, 9.3.87; 11.3.87).
Uri: Kredit von 4,88 Mio Fr. für den Neubau des Untergymnasiums der kantonalen Mittelschule Uri in Altdorf in der Volksabstimmung vom 18.10. mit 60,5% Ja-Stimmen angenommen (LNN, 15.5.87; 12.10.87; Vat., 2.6.87; 14.10.87; 19.10.87).
Zug: Totalrevision des Volksschulgesetzes und des Gesetzes über die kantonalen Schulen (Verlängerung der obligatorischen Schulpflicht von acht auf neun Jahre; Sicherstellung einer gleichwertigen Ausbildung für Knaben und Mädchen; Möglichkeit der Schülerbeurteilung ohne Noten in den ersten zwei Primarklassen sowie bei Schulversuchen; Ersetzung der Maximal- durch Richtzahlen bei den Klassengrössen; Möglichkeit der Durchführung von beschränkten Schulversuchen; Schaffung einer kantonalen Berufswahlschule und eines vierten Schuljahrs an der Handelsmittelschule; Übergang der Kompetenz vom Erziehungsrat auf den Regierungsrat bei denjenigen Anderungen von Lehrplänen und Stundentafeln, die wesentliche finanzielle Konsequenzen oder Anderungen bei der Gesamtstundenzahl nach sich ziehen; Kompetenz des Erziehungsrats zur Festlegung der Ferienpläne aller öffentlichen Schulen; Einführung der Möglichkeit einer Pensenteilung für Lehrer) zur Vernehmlassung vorgelegt (LNN, 11.6.87; Vat., 11.6.87). — Anderung des Lehrerbesoldungsgesetzes (Einführung eines besoldeten zwölfwöchigen Intensivfortbildungskurses für Lehrer mit zehn und mehr Jahren Schuldienst; Reduktion der Pflichtstundenzahl um eine Lektion; zusätzliche Altersentlastung um zwei Lektionen ab dem 55. Altersjahr bzw. drei Lektionen ab dem 60. Altersjahr; höhere Besoldungseinstufung der Reallehrer) vom Regierungsrat vorgelegt (Vat., 16.10.87; LNN, 17.10.87). — Weitere Anderung des Lehrerbesoldungsgesetzes, vgl. 2c) Finanzausgleich.
Zürich: Einreichung einer nichtformulierten Initiative für die Einführung der Fünftagewoche in der Schule (Anderung des Volksschulund des Unterrichtsgesetzes; Einführung des schulfreien Samstags an Volks- und Mittelschulen) (NZZ, 18.3.87; 18.9.87; TA, 18.3.87; 17.9.87). — Initiative für "mehr Mitbestimmung im Schulwesen" (Anderung des Volksschulgesetzes; abschliessende Aufzählung der obligatorischen Fächer für die Primarschule, bei Verzicht auf Französisch, sowie Ergänzung der Bestimmungen über den fakultativen Unterricht in dem Sinne, dass an der Primarschule kein Fremdsprachenunterricht erteilt werden darf) eingereicht und vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen (NZZ, 21.3.87; 21.9.87; TA, 18.9.87). — Neues Gesetz über die Organisation des Unterrichtswesens (Rahmengesetz; Reform der Schulsynode durch Schaffung von drei gleich grossen Delegiertenversammlungen entsprechend den Schulstufen; Neugestaltung der Bestimmungen über den Privatunterricht und die Privatschulen mittels zweier Varianten mit und ohne Bewilligungspflicht; Einbezug der Sonderschulen in den öffentlichen Unterricht; Aufwertung der Stellung des Erziehungsrats im verkürzten Rekursverfahren, wo er als zweite Rekursinstanz künftig endgültig entscheidet; Einführung gesetzlicher Stipendienansprüche für niedergelassene Ausländer und Flüchtlinge; Möglichkeit der Einführung einer Beschränkung der Studiendauer an der Universität; Bezeichnung der Beiträge an Institutionen der Aus- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung als gesetzlich gebundene und dem Referendum entzogene Ausgaben) zur Vernehmlassung vorgelegt (NZZ, 19.12.87).