Année politique Suisse 1987 : Economie / Politique économique générale / Wettbewerbspolitik
Die kleine Kammer behandelte als Erstrat die beiden Gesetzesvorlagen des Bundesrates zur Verbesserung der Stellung der Konsumenten auf dem Markt. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass der Ständerat den Anliegen der Konsumenten nicht sehr wohlgesinnt ist. Dem Bundesgesetz über die Konsumenteninformation vermochte er nur zuzustimmen, nachdem er einige Veränderungen vorgenommen hatte. So ersetzte er den Anspruch der Konsumentenorganisationen auf finanzielle Unterstützung für ihre Aufklärungstätigkeit durch die Formel, dass der Bundesrat diese Aktivitäten subventionieren kann. Ferner sollen nicht alle Tests über Dienstleistungen beitragsberechtigt sein, sondern nur die vom Bundesrat bezeichneten. Daneben präzisierte der Ständerat noch einige Formulierungen im Gesetz und schrieb der konsultativen Kommission für Konsumentenfragen, in der die Konsumentenvertreter bisher leicht überrepräsentiert waren, eine paritätische Besetzung vor.
Der zweite Teil der Vorlage betraf eine Teilrevision des Obligationenrechts und wies als umstrittenste Bestimmung ein
Widerrufsrecht bei Verkäufen ausserhalb von Geschäftslokalitäten auf. Betroffen davon wären nicht nur die manchmal aggressiven sogenannten Haustürverkäufe gewesen, sondern auch die Versicherungsbranche, bei der Vertragsabschlüsse in der Wohnung des Kunden Usus sind. Die vorberatende Kommission beantragte, auf die Vorlage einzutreten, dann aber alle vorgeschlagenen Bestimmungen zu streichen. Der Ratsmehrheit fand jedoch eine Beratung der einzelnen Vorschläge des Bundesrats überflüssig und beschloss mit 23:17 Stimmen Nichteintreten
[21].
Auf Begehren des Detailhandels beschloss der Bundesrat, dass die Preise von Waren, die mehr als 5000 Fr. kosten, nicht mehr angeschrieben werden müssen. Diese Lokkerung der Verordnung über die Preisanschreibepflicht tritt auf den 1.3.1988 in Kraft
[22].
[21] Amtl. Bull. StR, 1987, S. 538 ff. und 549 ff. Die Haltung der Ständeratsmehrheit deckte sich mit derjenigen der Vertreter der Wirtschaft (wf, KK, 36, 7.9.87). Vgl. auch SPJ, 1986, S. 72. Zu den mit dem Gesetz über das internationale Privatrecht (IPR) eingeführten Konsumentenverträgen siehe oben, Teil I, lb (Rechtsordnung: Privatrecht).
[22] AS, 1988, S. 241. Vgl. auch AT, 15.10.87 und SPJ, 1978, S. 59.
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