Année politique Suisse 1987 : Economie / Agriculture / Einkommenssicherung
Für den SBV fielen die agrarpolitischen Beschlüsse des Bundesrates eher enttäuschend aus; seiner Meinung nach honorierten sie die "neuartige Statur" der bäuerlichen Begehren zuwenig. Bezüglich der Selbsthilfemassnahmen lehnte der Bundesrat die geforderte Allgemeinverbindlichkeit von Verbandsbeschlüssen ab, da dazu eine entsprechende Verfassungsgrundlage fehle. Erneut nein sagte er zu flankierenden, protektionistischen Massnahmen an der Grenze; der Bundesrat stellte allerdings in Aussicht, eine Erhöhung der Importbarrieren für Käse und Geflügel zu prüfen. Um die Frage der Direktzahlungen abzuklären, setzte das EVD ferner eine Expertenkommission ein, welche die Rechtsgrundlage für allgemeine Direktzahlungen nach Art. 19 des LWG überprüfen soll; die Direktzahlungen dürfen allerdings keine Produktionsanreize auslösen und müssen mit ökologischen Auflagen verbunden sein. Für eine Ubergangszeit von 3–4 Jahren zeigte sich der Bundesrat zudem grundsätzlich bereit, ab 1988 die geforderten Tierhalterbeiträge auszurichten, jedoch im bescheideneren Rahmen von jährlich 90 Mio Fr. Weiter beauftragte der Bundesrat das EFD, im Entwurf für das Budget 1988 einen Zahlungskredit von 132 Mio Fr. und einen Verpflichtungskredit von 138 Mio Fr. für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten sowie weitere Kredite für Investitionen und Strukturverbesserungen in der Höhe von rund 80 Mio Fr. vorzusehen. Den Preisforderungen gab der Bundesrat bezüglich einer Erhöhung der Anbauprämien für Körnerleguminosen sowie der Preise für Speisekartoffeln und Eier statt. Der Zielpreis für Eier wurde um 2,5 Rp. auf 33 Rp. erhöht, wobei für Eier aus tiergerechter Haltung nur noch ein Zuschlag von 0,5 Rp. (gegenüber bisher 2 Rp.) gewährt wurde; der Bundesrat begründete dies mit den nun geltenden, verschärften Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Dagegen senkte er unter anderem als Folge des negativen Ausgangs der Volksabstimmung über den Zuckerbeschluss den Produzentenpreis für Zuckerrüben um 1 Fr. auf 14,50 Fr. je Dezitonne.
Diese beschlossenen Massnahmen dürften der Landwirtschaft Einkommensverbesserungen in der Grössenordnung von 40–50 Mio Fr. bringen und die Bundeskasse mit etwa 30 Mio Fr. belasten. Mit der Einführung der Tierhalterbeiträge ab 1988 ergibt sich zudem eine weitere Einkommensverbesserung um 90 Mio Fr. Der SBV sah sich allerdings auf die Geduldprobe gestellt und kündigte für die kommenden Monate neue Preisforderungen an. Empört zeigten sich auch die Kleinbauern: Die schweizerischen bäuerlichen Komitees und die VKMB unterstützten den SBV bei seiner Absichtserklärung, noch im selben Jahr eine neue Preisrunde einzuläuten, und drohten für den Fall einer erneuten Ablehnung mit verschiedenen Kampfmassnahmen. Die VKMB legte dem SBV zudem nahe, in den Bereichen Milch und Zucker differenzierte Preiserhöhungen zu fordern. Von Konsumentenseite wiederum wurde es begrüsst, dass die Direktzahlungen nicht unbesehen beschlossen wurden, sondern dass vorerst die Frage der ökologischen Zweckbindung geklärt werde
[10].
[10] Presse vom 2.7.87; LID-Pressedienst, 1501, 3.7.87; Bund, 15.7.87; NZZ, 30.7. und 10.8.87; Union, 5.8.87; LNN, 10.8.87; Gnueg Heu dune!, 1987, Nr. 6. Die eidgenössischen Räte stimmten im Rahmen der Beratungen des Voranschlages für 1988 einem 90 Mio-Kredit für die Beiträge an Tierhalter in Klein- und Mittelbetrieben zu (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1679 ff.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 592 ff.; Gnueg Heu dune!, 1987, Nr. 9; SHZ, 10.9.87; Presse vom 2.12. und 11.12.87; LID-Pressedienst, 1524, 11.12.87). Der Entwurf zur Verordnung über Beiträge an Tierhalter, befristet bis 1992, wurde in die Vernehmlassung geschickt (NZZ, 22.7. und 24.11.87, BaZ, 24.11.87; Bilanz, 1987, Nr. 11) Siehe auch SPJ, 1986, S. 97 f. und 100.
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