Année politique Suisse 1987 : Economie / Agriculture
 
Bäuerliches Bodenrecht
Der Bundesrat setzte die Verordnung über die Bemessung des landwirtschaftlichen Pachtzinses zusammen mit den einschlägigen Artikeln des revidierten Gesetzes über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) in Kraft; die übrigen Bestimmungen des neuen LPG gelten bereits seit 1986. Gemäss der Verordnung setzt sich der Pachtzins künftig für ganze landwirtschaftliche Gewerbe aus der Verzinsung (4% des Ertragswertes) und der auf 55% des Gebäudemietwertes festgesetzten Abgeltung der sogenannten Verpächterlasten zusammen. Gegenüber der alten Ordnung führt das neue LPG so für ganze Betriebe zu einer Pachtzinssteigerung von 25—35%. Diese merkliche Erhöhung des Pachtzinses bildet das Gegenstück zu den Verbesserungen des LPG, die den Pächtern vor allem in Form einer grösseren Sicherheit zugute kommen [28].
 
[28] AS, 1987, S. 405 ff.; Bund, 12.2.87; NZZ und TA, 12.2.87; LID-Pressedienst, 1481, 13.2.87. Siehe auch SPJ, 1986, S. 104 f.