Année politique Suisse 1987 : Chronique générale / Finances publiques / Einnahmenordnung
print
Indirekte Steuern
Bei den indirekten Steuern setzte sich Bundesrat Stich, wie oben vermerkt, für die Kompensation der "taxe occulte", (Warenumsatzsteuer auf Investitionsgütern und Betriebsmitteln) durch eine zehnprozentige Energiesteuer ein. Ende des Jahres bekam diese Idee auch Unterstützung durch eine im Auftrag des EFD erstellte Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Beseitigung der "taxe occulte" und einer Besteuerung der Energieträger. Die Verfasser, der Basler Professor G. Bombach und die "Basler Arbeitsgruppe für Konjunkturforschung", stellten darin einerseits zwar fest, dass diese Schattensteuer im Vergleich zu Wechselkursschwankungen, Subventionierungen und administrativen Handelshemmnissen nur geringe Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte habe. Sie betonten andererseits aber doch die Systemwidrigkeit der auf Investitionsgütern erhobenen WUSt und unterstrichen, dass ihre Abschaffung das Kapital relativ zur Arbeit verbilligen und somit zu Investitionsanreizen und zu einer höheren Arbeitsproduktivität führen würde.
Als Kompensation der Einnahmenausfälle rechneten sie drei mögliche Varianten durch. Die (von der FDP begünstigte) Ausdehnung der WUSt auf die Energieträger kam dabei am schlechtesten weg, da sie zuwenig einbrächte und zudem vor allem die Haushalte treffen würde, könnten doch Gewerbe und Industrie die für die Produktion benötigte Energie steuerfrei beziehen und hätten also keine Anreize zum Energiesparen. Eine Energieabgabe von 4%, dies die zweite Variante, würde zwar alle gleichermassen treffen, wäre aber zu gering, um lenkend wirksam zu sein und die "taxe occulte" auszugleichen. Dies könnte dagegen mit der dritten Variante, eben mit der zehnprozentigen Energieabgabe, erreicht werden, die ausserdem zu Substitutionsprozessen und in der Folge zu positiven konjunkturellen Wirkungen führen würde. Mit einer Energieabgabe wäre zwar das Problem der Schattensteuer nicht ganz aus der Welt geschafft, doch würden nach Bombach die meisten Exportprodukte so gleichmässig damit belastet, dass keine Wettbewerbsverzerrungen mehr entstünden. Von solchen wären höchstens energieintensive Produktionen (zum Beispiel Aluminium) betroffen, so dass sich die Wirtschaft allenfalls einem gewissen Strukturwandel unterziehen müsste.
Neben diesem Hauptteil der Studie wurden von den Experten auch noch zwei Vorschläge zur langfristigen Finanzierung der AHV unterbreitet und gegeneinander abgewogen. Der eine sieht eine Erhöhung der Lohnprozente um 0,8% vor, was angesichts hoher Lohnnebenkosten als nachteilig betrachtet wird, beim anderen geht es um eine Erhöhung der WUSt auf 7,2%, wodurch der in der Schweiz sehr niedrige Anteil der indirekten Steuern etwas dem internationalen Niveau angepasst würde. Gerade die grösstmögliche Anpassung des schweizerischen Abgabesystems an die in der Europäischen Gemeinschaft erhobenen indirekten Steuern wurde auch andernorts als dringend eingestuft, um der Öffnung des europäischen Binnenmarktes im Jahre 1992 begegnen zu können. Als hinderlich für eine systemgerechte Ausgestaltung der WUSt wurde dagegen von Bundesrat Stich die Motion Schmid (cvp, AI) gewertet, die im Frühjahr vom Ständerat überwiesen worden war und die die Abschaffung der WUSt auf energiesparenden Investionen verlangt [7].
 
[7] Gutachten Bombach: Presse vom 13.11.87; SGT, 23.11.87. Motion Schmid: Amtl. Bull. StR, 1987, S. 96 f.; Presse vom 12.3.87; BaZ, 23.9.87; vgl. auch unten, Teil I, 6 a (Politique énergétique).