Année politique Suisse 1987 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement / Wohnungsbau
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Wohneigentumsförderung
Die zunehmende Konzentration des Eigentums an Immobilien in den Händen der Pensionskassen und der abnehmende Anteil an privatem Wohneigentum liessen auch 1987 die Zahl der diesbezüglichen politischen Vorstösse weiter ansteigen. So forderte Nationalrat Aliesch (fdp, GR) aufgrund staatspolitischer Überlegungen mit einer Motion die Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) mit dem Ziel, Altersgutschriften beim Erwerb von Wohneigentum als Eigenkapital einsetzen zu können. Für den Bundesrat war allerdings der Zeitpunkt für eine Revision des BVG noch nicht reif. Der Nationalrat folgte seinem Wunsch, vorerst noch weitere Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu sammeln, und überwies den Vorstoss deshalb als Postulat. Gleich erging es im Ständerat auch der Motion des Nationalrates Müller (fdp, ZH), die nicht nur eine breitere Streuung des Wohneigentums, sondern auch Massnahmen gegen die Baulandhortung und für die Erschliessungpflicht sowie Leitlinien für Anlagevorschriften für institutionelle Anleger forderte. Damit im Abstimmungskampf gegen die Stadt-Land-Initiative darauf hingewiesen werden könne, dass der Bund die darin angesprochenen Anliegen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe angehen wolle, bat Bundesrätin Kopp die kleine Kammer, die eine Überlagerung mit zahlreichen anderen Vorstössen beklagte, vergeblich um die Überweisung der Motion.
Das EDI schickte derweilen einen Verordnungsentwurf über die Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säule) in die Vernehmlassung. Der Entwurf sieht vor, dass die steuerlich begünstigten Sparguthaben der gebundenen Selbstvorsorge auch für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum beziehungsweise für die Amortisation darauf bestehender Hypotheken eingesetzt werden können, indem mit Grundpfandgläubigern entsprechende Vorsorgevereinbarungen ermöglicht würden. Nach Ansicht der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren sollte diese Verordnung nicht in Kraft treten, da sie unüberwindliche steuerliche und rechtliche Unzulänglichkeiten beinhalte [9].
 
[9] Motion Aliesch: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 495 ff.; NZZ, 4.2. und 19.3.87. Motion Müller: Amtl. Bull. StR, 1987, S. 510 f.; BZ, 2.10.87. Auch die Motion Neukomm (sp, BE) für Wohneigentumsförderung wurde vom NR als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 494). Verordnungsentwurf: NZZ, 9.6. und 16.12.87. Vgl. auch SPJ, 1986, S. 136. Zum BVG siehe auch oben, Teil I, 7c (Prévoyance professionelle).