Année politique Suisse 1987 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement
 
Mietwesen
Obwohl einige Banken ihre Hypothekarzinssätze um '/4% auf 5 '/4% senkten, erhöhte sich der Mietpreisindex gegenüber der Vorjahresperiode um 2,7% und blieb damit weiterhin über dem Niveau der allgemeinen Teuerung. Rund 3% der Wohnungen erfuhren einen Mietpreisaufschlag von über 20%; massiv von der Teuerung betroffen waren mit rund 16% sodann die neu erstellten Wohnungen, auch wenn sie mit einem Anteil von nur 0,5% der erfassten Wohnungen bei der Mietpreiserhebung nicht stark ins Gewicht fielen. Zwar ergab eine UNIVOX-Umfrage einen hohen Anteil an Befragten, die mit ihrer Wohnsituation zufrieden sind, doch wurde in der Studie auch darauf aufmerksam gemacht, dass weniger privilegierte Bevölkerungsschichten oft einen grossen Teil ihres Einkommens für eine Wohnung ausgeben müssen, mit deren Lage und Qualität sie jedoch nur beschränkt zufrieden sind [10].
Da die eidgenössischen Räte die Beratungen über die Revision des Miet- und Pachtrechts bis zur erfolgten Abstimmung über den Gegenvorschlag zur Mieterschutzinitiative ausgesetzt hatten, konnten sie dem auslaufenden Bundesbeschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen (BMM) noch keine gesetzliche Regelung entgegenstellen. Nachdem der erwähnte Gegenvorschlag im Dezember 1986 vom Volk angenommen worden war, konnte der bisher auf Gemeinden mit Wohnungsnot oder mit Mangel an Geschäftsräumen beschränkte Bundesbeschluss von den Räten jetzt mit einer Ausweitung auf die ganze Schweiz für weitere fünf Jahre verlängert werden. Damit sind alle Gemeinden verpflichtet, eine Schlichtungsstelle für die Anfechtung von missbräuchlichen Mietzinsen einzurichten [11].
 
[10] Die Volkswirtschaft, 60/1987, S. 412 ff. und 61/1988, S. 26 ff.; Bund und SZ, 12.6.87. Hypothekarzinsen: SZ, 7.4.87. UNIVOX: D. Joye, Wohnen, Univox Jahresbericht 1987 GIS und IREC, Zürich 1988.
[11] BBl, 1987, I, S. 467 ff. und II, S. 956 f.; Bund, 6.1.87; NZZ, 13.2.87; BaZ, 5.3. und 16.6.87; TA, 30.9.87.