Année politique Suisse 1987 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement
Umweltpolitik
Der Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen stellte gemäss Meinungsumfragen 1987 wiederum die grösste Sorge der Bevölkerung dar. Auch die eidgenössischen Wahlen wurden von der Umweltschutzproblematik dominiert: Mit gezielten Wahlempfehlungen (Umwelttarife) versuchten die Umweltschutzorganisationen, neue grüne Mehrheiten im Nationalrat zu schaffen. Praktisch alle Parteien setzten sich an ihren Parteiprogrammtagungen mit dem Thema auseinander und strichen ihr Engagement für den Umweltschutz heraus. In diesem Zusammenhang ist auch die auffällige Häufung von umweltpolitischen Vorstössen im Nationalrat zu sehen
[1].
Angesichts der Probleme beim Vollzug des Umweltschutzgesetzes gewann das Prinzip von
Lenkungsabgaben vermehrt Beachtung. Mit materiellen Anreizen bzw. Strafsteuern soll dabei der Akzent in der Umweltpolitik von Geboten und Verboten auf marktwirtschaftliche Lösungen verlagert werden. Dieses bisher v.a. vom LdU propagierte Instrument wurde im Berichtsjahr auch in der FDP intensiv diskutiert. Während ein Teil der Freisinnigen sich für Lenkungsabgaben stark machte, kündigte der Gewerbeverband seine entschiedene Opposition an. Der Bundesrat seinerseits äusserte sich ablehnend zu einer generellen Umweltabgabe, wie sie von einer Motion der LdU/EVP-Fraktion gefordert wird. Hingegen ist verwaltungsintern die Prüfung der Möglichkeiten ihres gezielten Einsatzes im Gange
[2].
Der Bundesrat beschloss die Teilnahme der Schweiz am Europäischen Jahr der Umwelt 1987/88, das von der EG organisiert und von den Mitgliedstaaten der EFTA unterstützt wurde. Mit einer intensiven Informationskampagne soll die Gesamtheit der Europäer für die Bedeutung des Schutzes des natürlichen Lebensraumes sensibilisiert und die Integration der Umweltpolitik in alle Politik- und Lebensbereiche gefördert werden. Mit verbindlichen Beschlüssen zugunsten der Umwelt tun sich die europäischen Organisationen hingegen noch schwer. Die erste Konferenz der Umweltminister aus den EG- und den EFTA-Staaten wurde nach knapp zweijähriger Dauer mit der Annahme einer Schlusserklärung beendet. Als wesentliche Punkte werden darin eine stärkere Annäherung der Umweltpolitiken und regelmässige Treffen der zuständigen Behörden genannt
[3].
Mit der Überweisung von zwei Postulaten forderte der Nationalrat die Landesregierung auf, die Voraussetzungen für landesweite und koordinierte Informationskampagnen betreffend Umweltschutz zu schaffen. Primär der Aufklärung über umweltgerechtes Verhalten dienen auch die von der öffentlichen Hand getragenen Umweltberatungsstellen, die an mehreren Orten nach dem Vorbild der BRD geschaffen wurden
[4].
Die
Brandkatastrophe im Sandoz-Chemielager in Schweizerhalle vom November 1986 hatte klargemacht, dass die Schutzvorkehrungen bei Anlagen mit erhöhtem Risiko lückenhaft sind. Zur Verhinderung ähnlicher Katastrophen müssen daher vorsorgliche Massnahmen getroffen und rechtliche Lücken, die auf die ungenügende Konkretisierung von Artikel 10 des Umweltschutzgesetzes (Katastrophenschutz) zurückzuführen sind, geschlossen werden. Kurz nach dem Chemiegrossbrand hatten Vertreter aller Parteien eine ganze Reihe von Motionen und weiteren parlamentarischen Vorstössen eingereicht, welche Fragen der Information und Auskunftspflicht, Vorschriften über umweltgefährdende Stoffe, Produktionsbeschränkungen, den Katastrophenschutz, die Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und des Strafrechts betrafen. Der Bundesrat lehnte jedoch verbindliche Aufträge ab, und das Parlament überwies alle im Zusammenhang mit "Schweizerhalle" eingereichten Vorstösse nur in der unverbindlichen Form von Postulaten
[5].
Zur eingehenden Abklärung der verschiedenen Forderungen setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein und erteilte ihr den Auftrag, eine
Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Diese Verordnung über die Vorsorge und Abwehr von Katastrophen soll die Pflichten der Betreiber von Anlagen mit besonderen Gefahren mittels Selbstkontrolle und Informationspflicht verstärken und transparenter machen sowie die behördliche Aufsicht wirksamer gestalten. Im Sinne einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen wird es Aufgabe des Bundes sein, in Absprache mit den Kantonen die Rahmenbedingungen für die Risikoanalyse festzulegen. Die Risikoanalyse selbst und die Bewältigung von Schadenereignissen werden Sache der Kantone bleiben, wobei geprüft wird, ob der Bund in gewissen Bereichen wie Alarmierung und Information Koordinationsaufgaben übernehmen soll. Die Frage der Schaffung eines Chemieinspektorats oder einer eidgenössischen Sicherheitskommission wurde bis zum Vorliegen der Thesen der Expertenkommission zurückgestellt. Bereits im Berichtsjahr genehmigte das Parlament die Unterzeichnung eines Abkommens mit der BRD und Frankreich über gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen
[6].
Während des Sommers wurden verschiedene Landesteile — insbesondere das Urnerland — von
Unwetterkatastrophen heimgesucht, die zu verheerenden Schäden führten. So wurden allein die Kosten für Reparaturen an Strassen auf rund 420 Mio Fr. geschätzt. Die Ausgaben für die Wiederinstandstellungsarbeiten überstiegen in vielen Fällen die finanziellen Kapazitäten der betroffenen Kantone und Gemeinden. Aus diesem Grund beantragte der Bundesrat dem Parlament, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die maximalen Subventionssätze zu gewähren. Darüber hinaus unterc breitete er einen einmaligen Kredit in der Höhe von maximal 56 Mio Fr. zur Deckung der Restkosten
[7].
Der "
Sanasilva-Waldschadenbericht 1987" zeigte auf, dass sich der Gesundheitszustand des Waldes gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert hat. Der Anteil der geschädigten Bäume stieg von 50% auf 56% an, wobei v.a. die Zunahme der Schädigung bei den Laubbäumen (um 12% gegenüber 3% bei den Nadelbäumen) ins Gewicht fiel. Während die Waldschäden im Jura, im Mittelland und in den Voralpen stark zunahmen (um 10—15%), verbesserte sich die Situation in den Alpen und auf der Alpensüdseite leicht (um 4% bzw. 3%). Trotzdem war der Anteil geschädigter Bäume im Berggebiet mit 60% immer noch deutlich grösser als im Nicht-Berggebiet (48%). Drohende Schutzwaldzusammenbrüche werden nach einer Studie der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen in den nächsten Jahren Investitionen in Milliardenhöhe nach sich ziehen
[8].
Im Zusammenhang mit der Debatte über das Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates behandelte der Nationalrat auch mehrere Vorstösse zum Thema Waldschäden. Unter anderem überwies er ein Postulat Carobbio (psa, TI), das Sofortmassnahmen gegen das Waldsterben verlangt und eine ausserordentliche, zeitlich begrenzte Sonderabgabe auf allen Emissionsquellen vorschlägt, um damit die Sanierung und Pflege des kranken Waldes zu finanzieren. Hingegen kam auch die zweite vom Umweltschützer F. Weber lancierte Volksinitiative, die unter dem Titel "Rettet unsere Wälder" umfassende Massnahmen gegen das Waldsterben verlangte, nicht zustande
[9].
Der Bundesrat nahm eine Interpellation Müller (fdp, ZH) zum Anlass, um einen Überblick über das geltende Umweltschutzrecht des Bundes zu geben. Bei dieser Standortbestimmung wies er auch auf weitere geplante Massnahmen hin und zeigte noch bestehende Lücken — etwa in den Bereichen Luftreinhaltung, Bodenfruchtbarkeit und Landschaftsschutz — auf
[10].
Auf den 1. April traten zwei weitere
Ausführungserlasse zum Umweltschutzgesetz (USG) in Kraft: die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV). Die Arbeiten an weiteren Erlassen betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung, Lärm, Abfall und Katastrophenschutz sind noch im Gange
[11].
Zur 1986 in Kraft getretenen Stoffverordnung (StoV), die den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen regelt, wurden
zusätzliche Anhänge mit Vorschriften betreffend Asbest, bewuchsabweisende Schiffsanstriche (Antifoulings) und schadstoffreiche Batterien ausgearbeitet
[12]. Die Bestrebungen, den Verbrauch weiterer umweltgefährdender Substanzen einzuschränken oder zu verbieten, gingen weiter. So forderten die Umweltorganisationen u.a. strengere Vorschriften für den Umgang mit dem Lösungsmittel und Umweltgift Perchlorethylen (PER)
[13]. Das BUS fasste ein Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FKW), die als Bedrohung für die Ozonschicht gelten, ins Auge. Das im Handel vor allem unter der Bezeichnung "Freon" bekannte, aus dem Ausland importierte Gas dient der Herstellung von Aerosolsprays und Kunststoffschäumungen in Form von Verpackungsmaterial und Isolationsplatten. Nach Unterzeichnung des Protokolls von Montreal über Ozonschicht-abbauende Substanzen (FKW-Protokoll) durch die Schweiz wurden die Kontakte mit den Industrien, die diese Stoffe verwenden, intensiviert. Während die Aerosolindustrie beschloss, bis Ende 1990 freiwillig auf die Verwendung von FKW in Spraydosen zu verzichten, ist das BUS mit den anderen Branchen noch im Gespräch
[14].
Die Arbeiten an der Verordnung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), welche die allgemeinen Bestimmungen des USG konkretisiert, indem sie die prüfungspflichtigen Anlagen bezeichnet und das Verfahren regelt, zogen sich in die Länge. Aufgrund der 1986 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen modifiziert. Gleichzeitig mit der Verordnung soll das überarbeitete "Handbuch UVP" mit den Richtlinien für die Erarbeitung und Beurteilung einer UVP publiziert werden. Da die Durchführung einer UVP für Anlagen, welche die Umwelt erheblich belasten können, seit Inkrafttreten des USG Pflicht ist, konnten erste Erfahrungen gewonnen werden
[15].
Nachdem die wichtigsten umweltpolitischen Entscheide auf Gesetzes- und Verordnungsstufe gefallen sind, wird es — angesichts der Schwierigkeiten der Kantone mit dem Vollzug des USG — in den nächsten Jahren darum gehen, das Vollzugsinstrumentarium zu verstärken und zu ergänzen. Im Sinne einer Hilfeleistung für die Kantone erarbeitete das BUS ein Informations- und Ausbildungskonzept, zu dessen Realisierung der Bundesrat einen Kredit von 1,7 Mio Fr. für die nächsten fünf Jahre bewilligte
[16].
[1] Umfragen: u.a. TA, 8.10.87; C. Longchamp, Analyse der Nationalratswahlen 1987, VOX-Sondernummer, Zürich 1988, S. 40 ff. Zum Wahlkampf und zu den Parteien siehe oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen: Wahlkampf) und unten, Teil IIIa.
[2] FDP: Presse vom 23.2.87; BaZ, 25.8.87; NZZ, 28.8.87; vgl. SPJ, 1986, S. 252. Gewerbeverband: Presse vom 7.4.87. Allgemein zu Lenkungsabgaben: SHZ, 16.7.87; NZZ, 16.9.87; Ww, 8.10.87; Bilanz, 1987, Nr. 6, S. 23 f. Siehe ferner oben, Teil I, 4a (Wirtschaftssystem) sowie unten, Teil IIIa (Regierungsparteien: Freisinnige) und IIIb (Unternehmer: Gewerbe), wo auch weiterführende Literatur angegeben ist. Motion: Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 33; TA, 2.9.87. Bundesrat: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1016; vgl. Gesch.ber., 1987, S. 108 und NZZ, 8.12.87.
[3] Europ. Umweltjahr: Suisse und Vat., 19.2.87; NZZ, 20.3., 21.3. und 23.12.87; Umweltschutz in der Schweiz, Bulletin des BUS (im folgenden zitiert als BUS-Bulletin), 1987, Nr. 1, S. 38 ff., Nr. 2, S. 1 f. und Nr. 4, S. 2 ff. Ministerkonferenz: Presse vom 27.10.87.
[4] Postulate: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 521 und 996; siehe auch unten (Luftreinhalte-Konzept). Umweltberatung: BaZ, 20.3.87; TA, 20.5.87; Vat., 24.10.87; Bund, 25.11.87; NZZ, 29.12.87.
[5] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 499 ff., 519 ff. und 1433 f.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 82 ff. Zu "Schweizerhalle" siehe SPJ, 1986, S. 139 f. Schadenbilanzen: Presse vom 7.1., 26.9., 30.10. und 31.10.87; BaZ, 6.2. und 18.2.87; Ww, 13.3. und 3.12.87; BZ, 19.5. und 6.6.87.
[6] Störfall-Verordnung: Gesch.ber., 1987, S. 109 f.; BUS-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 1 ff.; BaZ, 21.2. und 15.9.87; NZZ, 22.1. und 15.4.87. Abkommen: vgl. oben, Teil I, 6a (Energie nucléaire).
[7] Unwetter: Presse vom 2.-8.7., 19.7., 20.7., 25.8. und 26.8.87; Gesch.ber., 1987, S. 394 f.; vgl. insbesondere auch die Chronologie und Darstellung der Ereignisse in der Botschaft des BR: BBl, 1988, I, S. 181 ff. Siehe auch TW, 21.7.87; NZZ, 5.12.87; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 7/8, S. 26 f. sowie die von der CVP-Fraktion eingereichte Motion betreffend langfristige Vorbeugemassnahmen gegen Unwetterschäden (Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 31).
[8] BA für Forstwesen und Landschaftsschutz / Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Sanasilva-Waldschadenbericht 1987, Bern 1987; Gesch.ber., 1987, S. 81 f.; Presse vom 25.8., 9.10. (Schutzwald-Studie) und 27.11.87. Siehe auch SGU-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 12 f. und Nr. 4, S. 20 ff. sowie SPJ, 1986, S. 105 und 140. Zur Kontroverse um die Sanasilva-Studie sowie zu weiterführender Literatur siehe oben, Teil I, 4c (Forstwirtschaft).
[9] Postulat Carobbio: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 268 f. und 332; zum Luftreinhalte-Konzept siehe unten. Initiative: BBl, 1987, III, S. 672; vgl. SPJ, 1986, S. 140.
[10] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1870 ff.; NZZ, 13.10.87. Siehe auch die überwiesene Motion Spoerry (fdp, ZH): Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1435. Allg. zur Gesetzgebung im Umweltschutzbereich siehe BaZ, 5.2.87; CdT, 21.3.87; NZZ, 14.4.87; sowie Lit. Zur kantonalen Umweltschutzgesetzgebung siehe unten, Teil II, 4f.
[11] VVS und LSV: vgl. SPJ, 1986, S. 146 f. sowie unten (Abfälle bzw. Lärmbekämpfung). Geplante Verordnungen: siehe unter den entsprechenden Stichwörtern.
[12] StoV: SPJ, 1986, S. 141; Gesch.ber., 1987, S. 121 f.; NZZ, 2.I 1.87 (Kritik an Übergangsfristen); vgl. auch BUS-Bulletin, 1987, Nr. 2, S. 22 ff. Asbest: siehe unten (Luftreinhaltung). Schiffsanstriche: NZZ, 17.7.87. Batterien: siehe unten (Abfälle).
[13] PER: SGU-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 15; vgl. TAM, 20.6.87. Zur Einschränkung des Verbrauchs von Pflanzenbehandlungsmitteln siehe BUS-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 13 ff. sowie die vom NR überwiesenen Postulate Nebiker (svp, BL) und Fankhauser (sp, BL) (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 525 f. und 996 f.). Siehe ferner die eingereichte Motion Longet (sp, GE), die ein schrittweises Verbot von PVC fordert (Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 72).
[14] BZ, 16.3.87; NZZ, 28.8.87 (Aerosolindustrie); TA, 15.9.87; BaZ, 29.9.87; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 6, S. 6 ff.; Gesch.ber., 1987, S. 121; BUS-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 10 ff. und 1988, Nr. 1, S. 57 ff. Zum FKW-Protokoll von Montreal siehe auch unten (Internat. Luftreinhaltepolitik). Siehe ferner den Appell der Konsumenten- und Umweltorganisationen zum Verzicht auf Spraydosen (TA, 22.7.87; Presse vom 4.9.87; SGUBulletin, 1987, Nr. 3, S. 12) sowie die Motion Rutishauser (svp, TG) betreffend Verbot von Freon in Spraydosen und Kühlschränken (Verhandl. B.vers., 1987, II, S. 97).
[15] Zum Stand der Arbeiten siehe TW, 16.3. und SZ, 26.9.87. Allg. zur UVP: Bund, 20.1 und 14.12.87; NZZ, 6.2. und 7.2.87; JdG, 12.3.87; Vat., 3.4.87; SHZ, 3.9.87. Siehe auch SPJ, 1986, S. 141 und Lit.
[16] Vollzugsprobleme: TW, 5.2.87; Ww, 19.2.87; SHZ, 30.4.87; TA, 18.5.87; NZZ und Vr, 31.8.87 (SPS-Umwelttagung zu Vollzugsproblemen in Kantonen und Gemeinden). Kredit: NZZ und SZ, 21.5.87; vgl. Gesch.ber., 1987, S. 110 und Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1702.
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