Année politique Suisse 1987 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement / Abfälle
Am 1. April wurde die
Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) rechtswirksam. Sie verlangt das lückenlose Erfassen des Weges, den diese Abfälle zu rücklegen, und kontrolliert deren umweltgerechte Entsorgung. Dadurch will sie sicherstellen, dass sich Irrfahrten und illegales Deponieren oder Verschwindenlassen von Sonderabfällen nicht mehr ereignen können. Noch nicht gelöst ist jedoch das Problem der Bewältigung der wachsenden Sondermüllberge. Eine neu gegründete "Schweizerische Gesellschaft der Entsorgungsunternehmen für Sonderabfälle" (Geso) will deshalb in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen für die in der Schweiz jährlich anfallenden 300 000 Tonnen Sondermüll eine langfristig befriedigende, umweltgerechte Lösung erarbeiten. In einem ersten Schritt ist neben einer umfassenden Bestandesaufnahme der Aufbau eines Beratungsdienstes für umweltgerechte Entsorgung vorgesehen
[44].
Gemäss dem Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft sollen die Sonderabfälle künftig nicht mehr als solche deponiert, sondern vor der Ablagerung durch Verbrennung in Hochtemperaturöfen in ungefährliche Reststoffe umgewandelt werden. Die auch gesamteuropäisch festzustellenden Kapazitätsengpässe machen die Realisierung von neuen, umweltgerechten Sondermüll-Verbrennungsanlagen nötig. Allerdings stösst die
Suche nach Standorten für Deponien, Verbrennungsöfen, Behandlungs- und Entgiftungsanlagen sowie Sammelzentren auf immer grössere Schwierigkeiten. Seit der Präsentation eines Konzepts zur Sondermüllbeseitigung im April 1986 konnte noch an keinem der ins Auge gefassten Deponiestandorte mit weiteren Vorabklärungen und Sondierbohrungen begonnen werden. Die fünf betroffenen Gemeinden wehrten sich weiterhin vehement gegen eine Sondermüll- bzw. Reststoffdeponie auf ihrem Gebiet und verlangten in einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat, dass das Problem der Sondermüllentsorgung neu angegangen werde. In seiner umweltpolitischen Standortbestimmung wies der Bundesrat auf die geplante Abfallverordnung hin, welche u.a. den Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen regeln wird, und kündigte an, die flächendeckende Entsorgung für Sonderabfälle mit einem Anlagenkonzept sicherzustellen, das auf die Opfersymmetrie zwischen den Kantonen Rücksicht nehme
[45].
[44] VVS: SPJ, 1986, S. 146; BaZ und NZZ, 28.3.87; Vat., 1.4.87. Ein internationales Übereinkommen über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen wird auf Antrag der Schweiz derzeit ausgearbeitet (Lib. und 24 Heures, 10.6.87; SGT, 17.6.87; Gesch.ber., 1987, S. 33). Geso: BaZ, 10.2.87; Vat., 29.6. und LNN, 1.7.87 (Gründung); SGT, 28.7.87.
[45] Kapazitätsengpässe: Ww, 9.4.87; TA, 12.5.87; SHZ, 25.6. und 6.8.87. Suche nach Standorten und Opposition: SPJ, 1986, S. 146; NZZ, 28.3.87; Vat., 29.4. und 2.5.87; Bund, 4.5. und 5.5.87 (Brief der fünf Gemeinden); SHZ, 21.5.87; SZ, 13.7.87; BZ, 16.7.87; vgl. auch die in BL von Grünen und Linken eingereichte Initiative gegen Sondermülldeponien (BaZ, 6.1. und 18.6.87). Umweltpolitische Standortbestimmung des BR: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1873. Siehe auch die in Postulatform überwiesene Motion Spoerry (fdp, ZH), welche die Festlegung von Standorten für Sondermülldeponien und -verbrennungsanlagen nötigenfalls durch ein Machtwort des Bundes verlangt (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 977 f.). Vgl. ferner Gesch.ber., 1987, S. 119 sowie Lit.
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