Année politique Suisse 1987 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement / Natur- und Heimatschutz
Mit der Beeinträchtigung der Landschaft durch geplante Schiess- und Waffenplätze, Hochspannungsleitungen oder Wasserkraftprojekte beschäftigten sich mehrere parlamentarische Vorstösse. So erkundigte sich Nationalrat Loretan (fdp, AG) nach einem Gesamtkonzept für das Freileitungsnetz der Schweiz, worauf der Bundesrat zusicherte, im Rahmen der Planungsgenehmigungsverfahren für den Bau von Hochspannungsleitungen dafür zu sorgen, dass die Aspekte der Raumplanung und des Landschafts-, Natur- und Heimatschutzes gebührend berücksichtigt werden. Eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Longet (sp, GE) forderte den Bundesrat ferner auf, zur Verstärkung des Landschaftsschutzes Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, um den in den verschiedenen Inventaren aufgenommenen Landschaften einen tatsächlichen Schutz auch durch Kantone und Gemeinden zu garantieren und um den Weisungen des EDI betreffend Skipisten, Meliorationen, Hochspannungsleitungen etc. Rechtskraft zu verschaffen
[48].
Die Bemühungen um einen dauerhaften Schutz der Bündner
Greina-Hochebene gingen auch nach dem Verzicht auf das Kraftwerkprojekt weiter. Aus einem von Naturschützern angeregten Fonds sollen die betroffenen Gemeinden für entgangene Einnahmen entschädigt werden, wenn sie einem Schutzvertrag für die Hochgebirgslandschaft Greina-Piz Medel zustimmen. Der Nationalrat überwies ein Postulat Columberg (cvp, GR), das den Bundesrat auffordert, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden und den Umweltschutzorganisationen für den Fall Greina eine Abgeltungslösung zu suchen. Längerfristig wird zur Entschädigung von Berggemeinden, die im Interesse des Landschaftsschutzes auf einen Endausbau der Wasserkraft verzichten, eine gesetzliche Grundlage angestrebt. Die von der Schweizerischen Greina-Stiftung (SGS) lancierte Idee einer Solidaritätsabgabe nahm ihr Präsident, Nationalrat Maeder (–, AR), mit einer Motion auf und schlug als Weg zur Realisierung dieses "
Landschaftsrappens" eine Neufassung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vor. Der Nationalrat folgte jedoch der Argumentation von Bundesrat Schlumpf, wonach für die Erhebung einer solchen Energieabgabe durch den Bund die Verfassungsgrundlage fehle. Während er ein Postulat Loretan (fdp, AG) betreffend Abklärungen zu einem derartigen Abgeltungsfonds guthiess, lehnte er den von Maeder geforderten "Landschaftsrappen" mit 47:43 Stimmen ab und überwies in Postulatform nur den ersten Teil der Motion, der zur Schonung und Erhaltung der Naturschönheiten verlangt, dass Wasserkraftwerke das landschaftliche Bild und das ökologische Gleichgewicht möglichst wenig beeinträchtigen dürfen
[49].
[48] Interpellation Loretan: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1029 f.; vgl. BZ, 15.1.87. Zu Vorstössen in Bezug auf Schiess- und Waffenplätze siehe: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 155 f., 534 f., 1319, 1460 f., 1526, 1705 und 1910. Motion Longet: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 980 f. Zur Beeinträchtigung der Landschaft durch den Wintersport siehe NZZ, 3.3.87; TA, 14.4. und 21.11.87; SGU-Bulletin, 1987, Nr. 4.
[49] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 999 (Postulat Columberg), S. 1295 ff. (Postulat Loretan) und S. 1297 ff. (Motion Maeder). Zu Greina siehe auch Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1013 f.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 174; BZ, 21.4.87; Presse vom 22.5.87 (Landschaftsrappen); Ww, 28.5.87; BüZ, 30.5.87; Presse vom 30.10.87 (Rechtsgutachten der SGS); SPJ, 1986, S. 148. Zur Opposition gegen die Landschaftszerstörung durch Wasserkraftprojekte siehe BZ, 26.2. und 31.3.87; SGU-Bulletin, 1987, Nr. 3, S. 17 ff.; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 7/8, S. 14 f. sowie oben, Teil I, 6a (Centrales hydro-électriques).
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