Année politique Suisse 1988 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Strafrecht
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Sexualstrafrecht
Die Kommission des Nationalrats konnte 1988 ihre anfangs des Jahres aufgenommenen Beratungen über die Revision der Bestimmungen über strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Sittlichkeit und gegen die Familie nicht abschliessen. In den besonders umstrittenen Fragen Schutzalter, Pornographie und Vergewaltigung sind noch keine Entscheide gefällt worden [19]. In der Zwischenzeit setzten verschiedene Frauenorganisationen ihre Kampagne gegen die 1987 vom Ständerat verabschiedete Fassung fort. Ihre Kritik richtet sich dabei insbesondere gegen die Beibehaltung der Straffreiheit für die Vergewaltigung in der Ehe. Eine Delegiertenversammlung der OFRA protestierte aber auch gegen die mit der Unterscheidung zwischen erlaubter weicher und verbotener harter Pornographie angestrebte Liberalisierung im Bereich der Darstellung von sexuellen Handlungen. Ihrer Meinung nach hat die Unantastbarkeit der Würde und Integrität der Frauen im Zentrum der Sexualstrafrechtsreform zu stehen [20].
 
[19] Bund, 7.1.88; NZZ, 3.5., 18.8. und 8.9.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 22 f.
[20] SGT, 30.6.88; NZZ, 12.8.88; TA, 26.8.88. Siehe auch SPJ 1987, S. 23, sowie unten, Teil I, 8c (Medienpolitische Grundfragen).