Da der Bundesrat in den Regierungsrichtlinien zur Legislaturplanung 1987—91 seinen früheren Entscheid bestätigte, in nächster Zeit keine Revision des Bankengesetzes vorzunehmen, rückte die Änderung der Bankenverordnung in den Vordergrund des Interesses. Im Oktober gab das EFD den von der Bankenkommission unter Mitwirkung der Nationalbank ausgearbeiteten Entwurf in die Vernehmlassung. Als wichtigsten Punkt sieht er vor, die
sogenannten Parabanken (d.h. vor allem Finanzgesellschaften und Emissionshäuser) den Banken aufsichtsrechtlich gleichzustellen. Der Entwurf berücksichtigt damit die Verlagerung der Tätigkeit der Banken und Finanzgesellschaften von der Kreditgewährung auf die Kreditvermittlung. Die Verordnung über die Bankenaufsicht soll in Zukunft zusätzlich zum Gläubigerschutz auch einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren der Kredit- und Kapitalmärkte leisten
[14].
[14] SNB, Geschäftsbericht, 81/1988, S. 41; SHZ, 14.6.88; NZZ, 26.10.88. Vgl. auch Eidg. Bankenkommission, Jahresbericht 1988, S. 14 f. und SPJ 1987, S. 105.