Année politique Suisse 1988 : Chronique générale / Finances publiques
Ausgabenordnung
Die vorberatende Kommission des Nationalrates schloss 1988 die Beratungen über ein neues Bundesgesetz betreffend Finanzhilfen und Abgeltungen (
Subventionsgesetz) ab. Als heikelster Punkt zeichnete sich dabei die Anpassung von 37 Bundeserlassen ab, bei denen die zwingende Unterstützungsverpflichtung des Bundes abgeschwächt werden soll. Die Kommission stimmte zwar der Formulierung des Bundesrates zu, wonach künftig Subventionen nur noch ausgerichtet werden können statt müssen – sie möchte so dem Parlament und der Regierung eine grössere Flexibilität bei der Ausrichtung von Subventionen ermöglichen –, doch zeichnete sich bei bestimmten anzupassenden Gesetzen, etwa bei der Wohnbauförderung, bereits eine recht starke Opposition ab
[14].
Nachdem die Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesbeschlusses über eine
Ausgabenbremse mehrheitlich negativ ausgefallen war, beantragte der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung der Motion, die zum entsprechenden Vorschlag geführt hatte. Der Bundesbeschluss hätte ein qualifiziertes Mehr für alle Parlamentsbeschlüsse vorgesehen, die finanziell über die Anträge des Bundesrates hinausgegangen wären. Beide Räte waren nun der Meinung, dass diese generelle Selbstbeschränkung unnötig sei, und hiessen deshalb den Antrag des Bundesrates gut
[15].
[14] NZZ, 30.1. und 3.6.88; SHZ, 24.3.88; AT, 3.6.88. Vgl. auch die Statistik über die Bundesbeiträge 1970 bis 1987 in Die Volkswirtschaft, 1988, Nr. 7, S. 22 ff. Siehe auch Lit. Stengel und Bussmann sowie SPJ 1986, S. 92.
[15] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 596 ff.; Amtl. Bull. SIR, 1988, S. 357 ff.; NZZ, 18.5.88; TW und Vat., 23.6.88. Siehe auch SPJ 1987, S. 127.
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