Année politique Suisse 1988 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications / Generelle Verkehrspolitik
Die Stellung der Schweiz in der politischen Auseinandersetzung über die Bewältigung des europäischen Transitverkehrs ist im Berichtsjahr nicht besser geworden. Die zuständigen Instanzen der
Europäischen Gemeinschaft verabschiedeten im Verlauf des Jahres Resolutionen und Mandate. zur Verhandlungsführung mit den nicht der EG angehörenden Alpentransitländern Schweiz, Österreich und Jugoslawien, die eine klare Verhärtung der Positionen bedeuten. Generell wurde die freie Wahl der Verkehrsmittel und die Aufhebung von Restriktionen gegen den Strassenschwerverkehr verlangt. Von der Schweiz im besonderen wurde gefordert, dass sie entweder die Gewichtslimite für Lastwagen von gegenwärtig 28 t
auf die in der EG üblichen 40 t anhebe oder zumindest einen Strassenkorridor für diese Fahrzeuge schaffe
[10].
Die schweizerischen Behörden bekräftigten ihren Willen, aus Gründen des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit und der Verkehrspolitik
an der 28 t-Limite festzuhalten und sich gegen eine Überflutung der Schweiz durch den stark wachsenden Strassentransitverkehr aus dem EG-Raum zur Wehr zu setzen. Als Alternative soll langfristig der Bau einer neuen Eisenbahnlinie durch die Alpen (NEAT) und kurzfristig die Einrichtung eines Huckepack-Korridors für den Transport von Lastwagen mit 4 m Eckhöhe auf der Schiene angeboten werden; für beide Projekte sind die Vorabklärungen weitergeführt worden
[11]. Diese Vorschläge, die der Vorsteher des EVED bei verschiedenen Gelegenheiten seinen ausländischen Amtskollegen und -kolleginnen vorstellte, wurden zwar mit Interesse aufgenommen. Ob sie jedoch als ausreichend akzeptiert werden, liess sich noch nicht ausmachen. Gespräche zwischen Bundesrat Ogi und den Verkehrsministern Italiens, Osterreichs und der BRD im Oktober brachten keine konkreten Ergebnisse
[12].
Umweltschutzgruppen aus den Alpenkantonen Graubünden, Tessin, Uri und Wallis bereiteten eine
Volksinitiative für die Eindämmung des Strassentransitverkehrs vor. Mit dem Begehren soll erreicht werden, dass einerseits der Gütertransitverkehr obligatorisch über die Schiene abgewickelt werden muss und andererseits die bestehenden Strassentransitachsen auf dem heutigen Ausbaustandard zu belassen sind. Da der VCS beschloss, erst 1989 über die Unterstützung des Begehrens zu entscheiden, warteten die Initianten mit der offiziellen Lancierung noch ab
[13].
[10] EG-Parlament: NZZ, 14.7. und 16.11.88; Presse vom 17.11.88. EG-Ministerrat: NZZ, 29.9.88; Presse vom 9.12.88. Allgemein dazu vgl. JdG, 5.4. und 15.7.88; NZZ, 1.7.88; Bund, 8.12.88. Siehe auch Lit. sowie oben, Teil I, 2 (Europe) und SPJ 1987, S. 141 f.
[11] Bund, 25.5.88; BZ, 17.11.88; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1988, S. 117; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 529 ff. Zum Huckepack-Korridor siehe auch Amtl. Bull. NR, S. 1913 ff.; Gesch.ber. 1988, S. 380; TA, 17.8. und 15.11.88; BaZ, 17.11.88. Zur NEAT siehe unten, Eisenbahnverkehr.
[12] NZZ, 4.8., 5.8., 9.9., 14.10., 17.10, 15.11. und 30.11.88; TA, 7.9.88; Presse vom 5.10.88 (Gespräche). Siehe auch oben, Teil I, 2 (Relations bilatérales).
[13] BZ, 19.10.88; VCS-Zeitung, 1988, Nr. 7, S. 4 f.
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