Année politique Suisse 1988 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications / Strassenverkehr
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Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes
Bei den parlamentarischen Beratungen über die Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) stand die umstrittene Anpassung der Lastwagenbreite an die international übliche Norm von 2,5 m im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen. Mit grosser Mehrheit verwarf der Nationalrat einen Rückweisungsantrag Leutenegger (gb, BL), die ein neues Projekt mit Umwelt- und Lebensqualität als übergeordneter Zielnorm sowie der Besserstellung des nichtmotorisierten Verkehrs forderte [39]. Hinter die vom Bundesrat und der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Erhöhung der generell zulässigen Fahrzeughöchstbreite von 2,3 m auf 2,5 m stellten sich alle bürgerlichen Fraktionen mit dem Argument, bei dieser Anpassung gehe es darum, Gesetz und Wirklichkeit wieder in Übereinstimmung zu bringen und sich in einer Nebenfrage der EG-Norm anzupassen. Die Grünen und Linken, aber auch einzelne bürgerliche Abgeordnete, bekämpften die Erhöhung, da sie eine Zunahme der Unfallgefahr bedeute und einen verstärkten Druck zur Verbreiterung zahlreicher Gemeinde- und Bergstrassen mit zumeist unvermeidlichen Eingriffen in Landschafts- und Ortsbilder bewirke. Zudem wurde befürchtet, dass unter dem wachsenden Druck der EG in einem zweiten Schritt auch die Gewichtslimite von 28 t angepasst würde, was Bundesrätin Kopp bestritt. Unter Namensaufruf lehnte der Nationalrat mit 101:71 Stimmen einen Minderheitsantrag für die Beibehaltung der geltenden Höchstbreite ab. Hingegen stimmte er mit 84:82 Stimmen einem Eventualantrag Longet (sp, GE) zu, wonach es den Kantonen erlaubt sein soll, insbesondere aus Gründen der Sicherheit und der Strassentechnik sowie des Landschafts- und Umweltschutzes geringere Breiten vorzusehen.
Der Heraufsetzung der zulässigen Lastwagenbreite erwuchs im Ständerat keine starke Opposition mehr. Mit 32:2 Stimmen erhöhte die kleine Kammer die Limite auf 2,5 m und verweigerte mit 28:7 Stimmen den Kantonen das Recht, geringere Fahrzeugbreiten anzuordnen. Ferner strich sie die vom Nationalrat gutgeheissene Bestimmung, wonach die Gemeinden bei Verkehrsmassnahmen auf ihrem Gebiet beschwerdeberechtigt sein sollen, weil es Sache der Kantone sei, die Rechte der Gemeinden zu definieren. Während zahlreiche Anderungen zur Hebung der Verkehrssicherheit wie Führerausweisentzug bei Vereitelung der Blutprobe und Verbot vOn Radarwarngeräten auch im Ständerat unbestritten waren, ergaben sich bei anderen Bestimmungen weitere Differenzen zum Nationalrat.
Der VCS, die Interessengemeinschaft Velo Schweiz und die Schweizerische Verkehrsstiftung bekräftigten ihre Ankündigung, gegen die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Fahrzeugbreiten vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Umweit- und des Landschaftsschutzes das Referendum zu ergreifen. Zu diesem Zweck wurde ein gesamtschweizerisches "Komitee gegen breitere Lastwagen" gegründet, welches das Referendum gegen die SVGRevision lancieren will, sobald die Vorlage die Schlussabstimmung passiert hat. Bereits früher hatten die Umweltorganisationen sowie die SPS und die GPS ihre Unterstützung zugesagt [40].
 
[39] Eine generelle Überprüfung des Strassenverkehrsgesetzes im Hinblick auf das Umweltschutzgesetz hatte auch eine Motion der LdU/EVP-Fraktion verlangt: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 221 f.
[40] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 169 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 534 ff.; BaZ, 19.2.88; NZZ, 2.3.88; Presse vom 10.3. (NR), 20.6. (VCS) und 28.9.88 (StR und Referendumskomitee); Bund, 22.4.88; SHZ, 7.7.88; VCS-Zeitung, 1988, Nr. 2, S. 8 f., Nr. 4, S. 4 f., Nr. 6, S. 24 und Nr. 8, S. 21. Siehe auch SPJ 1985, S. 110, 1986, S. 121 f. und 1987, S. 145.