Année politique Suisse 1988 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications / Strassenbau
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Hauptstrassen
Der Bundesrat genehmigte das Mehrjahresprogramm 1988—1991 für den Ausbau des Hauptstrassennetzes und bewilligte dazu 640 Mio Fr. an die Kantone. Im Vordergrund der Ausbauarbeiten, die aus Treibstoffzollgeldern finanziert werden, steht die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrssicherheit auf den Durchgangsstrassen. Rund 85% der Mittel sollen dabei auf die Alpen- und Jurastrassen, der Rest auf die Talstrassen entfallen. Die genehmigten Gelder für die Hauptstrassen haben nichts mit den umstrittenen ausserordentlichen Beiträgen des Bundes zu tun, die den Kantonen für nicht werkgebundene, allgemeine Strassenzwecke ausgerichtet werden. Während der Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung 1987—1991 vorsah, diese Beiträge 1990 um 100 Mio auf 50 Mio Fr. zu reduzieren und ab 1991 ganz zu streichen, überwiesen beide Kammern eine Richtlinienmotion des Nationalrates, die verlangte, dass die ausserordentlichen allgemeinen Strassenbeiträge von 150 Mio Fr. mindestens während der vollen Legislaturperiode weiterhin ausgerichtet werden [55].
Als zweite Kammer ermächtigte auch der Ständerat die Landesregierung, das europäische Übereinkommen über die Hauptstrassen des internationalen Verkehrs zu ratifizieren. Wie im Nationalrat wurde ein Beitritt der Schweiz aus grundsätzlichen verkehrspolitischen Überlegungen — vor allem weil die Kleeblatt-Initiativen gegen vom Abkommen betroffene Nationalstrassenabschnitte noch hängig sind — bekämpft. Demgegenüber machten die Befürworter geltend, mit der Ratifikation des Abkommens könne die Schweiz einen bescheidenen Beitrag zur Vereinheitlichung des europäischen Verkehrsnetzes leisten. Einen Nichteintretensantrag Bührer (sp, SH) lehnte der Rat schliesslich mit 36:5 Stimmen ab und verabschiedete die Vorlage ohne weitere Diskussion [56].
 
[55] Mehrjahresprogramm: BaZ und NZZ, 7.6.88. Richtlinienmotion: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 539 ff. und 559; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 317 ff.; vgl. BBl, 1988, I, S. 483 und TA, 9.6.88.
[56] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 10 ff.; AS, 1988, S. 1833 ff.; Bund, NZZ und 24 Heures, 2.3.88; vgl. SPJ 1987, S. 147 (Inhalt des Übereinkommens und Debatte im NR).