Année politique Suisse 1988 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications
 
PTT
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Geschäftstätigkeit
Die PTT erwirtschafteten 1988 einen Unternehmensgewinn von 369 Mio Fr. und übertrafen damit das budgetierte Ziel um 19 Mio Fr. Dass der Reingewinn trotz der weiterhin sehr lebhaften Nachfrage nach den Dienstleistungen der PTT gegenüber 1987 um 118 Mio. Fr. zurückgegangen war, wurde von der Geschäftsleitung als gewollt bezeichnet. Es sei dies das Resultat ihrer aktuellen Strategie, einen Teil des Überschusses mittels Tarifverbilligungen an die Kunden weiterzugeben. Die PTT-Rechnung beziffert den aus den Tarifsenkungen vom 1. März 1988 im internationalen Fernmeldeverkehr resultierenden Einnahmenausfall auf rund 100 Mio Fr. Trotzdem soll der Bund gemäss dem Antrag des PTT-Verwaltungsrates mit einem gegenüber dem Vorjahr unveränderten Anteil von 170 Mio Fr. am Geschäftsgewinn partizipieren. Die Verkehrszunahme erreichte mit 5,6% (1987: 5,7%) beinahe das Vorjahreswachstum; erneut war dabei die Steigerung im Fernmeldebereich grösser als bei den Postdiensten (7,6% bzw. 3,2%). Der Gesamtertrag konnte allerdings, insbesondere wegen der Senkungen der Tarife für internationale Fernmeldedienste, mit dem Leistungswachstum nicht ganz Schritt halten: Das Total der Ausgaben wuchs mit einer Erhöhung um 4,8% schneller als die Einnahmen (+3,2%), wofür primär der gesteigerte Personalaufwand (+8,4%) verantwortlich war. Diese markante Zunahme war neben höheren Arbeitgeberbeiträgen an die Pensionskasse vor allem auf den im Jahresmittel um 2,8% grösseren Personalbestand zurückzuführen [72].
Bei der Behandlung der PTT-Rechnung 1987 gaben lediglich die von den Banken bekämpften Pläne des Regiebetriebs zur Wiedereinführung der teilweisen Verzinsung der Postcheckguthaben – es gab eine solche bereits zwischen 1906 und 1949 – zu reden. Von bürgerlichen Parlamentariern wurde kritisiert, dass damit die PTT ihren Aufgabenbereich verlassen und in unerwünschte direkte Konkurrenz zu den Banken treten würden [73]. Eine Verzinsung ist gemäss Art. 33 des Postverkehrsgesetzes erlaubt und der Entscheid darüber fällt in den Kompetenzbereich des Bundesrates. Trotzdem stand diese Frage bei den parlamentarischen Beratungen über das PTT-Budget für 1989 in der Wintersession erneut im Zentrum der Debatte. Der Nationalrat lehnte einen von den Fraktionen der CVP, der FDP und der SVP unterstützten Antrag auf Streichung eines entsprechenden Budgetpostens mit 108:56 Stimmen deutlicher als erwartet ab. Der Ständerat entschied – entgegen seiner Kommissionsmehrheit – im gleichen Sinn. Gestärkt durch diese Beschlüsse ermächtigte der Bundesrat die PTT noch vor Jahresende, am 1. Mai 1989 einen neuen Kontotyp einzuführen, der Guthaben auf Privatkonten bis zu einem Betrag von 10 000 Fr. verzinst. Dieser Satz muss gemäss Postverkehrsgesetz um mindestens 1 % unter dem Diskontsatz der Nationalbank liegen [74].
Das Budget der PTT für das Jahr 1989 sah trotz eines auf 198 Mio Fr. reduzierten Reingewinnes vor, die Ablieferung an die Bundeskasse auf dem Stand von 1988 zu belassen. Die Volkskammer beschloss vorerst, diesen Betrag zugunsten der Investitionsrückstellungen der PTT um 20 Mio Fr. auf 150 Mio Fr. zu kürzen. In der Differenzbereinigung schloss sie sich jedoch dem Ständerat an, der die vom Bundesrat beantragten 170 Mio Fr. gutgeheissen hatte [75].
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Personal
Der starke Anstieg der Nachfrage nach den Dienstleistungen der PTT hatte in den letzten Jahren zu einer angespannten Lage im Personalbereich geführt. Wie im Vorjahr machten die PTT-Angestellten auch 1988 mit Demonstrationen und andern Aktionen auf ihre Forderungen nach attraktiveren Arbeitsbedingungen und nach der zusätzlichen Einstellung von Angestellten aufmerksam [76]. Die vom Parlament im Rahmen von Nachtragskrediten zum Budget 1988 genehmigten zusätzlichen neuen Stellen und die mit dem revidierten Beamtengesetz erzielten Lohnverbesserungen vermochten den Unmut nur teilweise zu dämpfen [77].
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Fernmeldegesetz
Die vorberatende Kommission des Nationalrats nahm die Verhandlungen über den vom Bundesrat 1987 vorgelegten Entwurf für ein neues Fernmeldegesetz auf. Angesichts der raschen Entwicklung im Bereich des Fernmeldewesens beschloss sie einstimmig Eintreten auf die Revision des aus dem Jahre 1924 stammenden Gesetzes [78]. Über die Bestrebungen, das Postverkehrsgesetz im Sinne einer verstärkten Unterstützung der Presse zu revidieren sowie über die Förderung der computerunterstützten Telekommunikation im Rahmen der Versuche in "Modellgemeinden" orientieren wir an anderer Stelle [79].
 
[72] Presse vom 25.2.89; PTT, Geschäftsbericht 1988, Bern 1989. Siehe auch PTT, Statistisches Jahrbuch 1988, Bern 1989. Zu den Tarifreduktionen vgl. NZZ, 13.2.88.
[73] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 654 ff. und 717 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 363 ff.; BBl, 1988, II, S. 1164 f. Zur PTT-Rechnung 1987 vgl. SPJ 1987, S. 151.
[74] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1638 ff. und 1662 ff.:Amtl. Bull. StR, 1988, S. 878 ff. Entscheid BR: NZZ, 22.12.88; AS, 1989, S. 764 ff. Siehe auch Politik und Wirtschaft, 1988, Nr. 4, S. 68 ff.; Presse vom 6.12.88 sowie SPJ 1987, S. 151.
[75] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1638 ff., 1662 ff. und 1778; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 878 ff.; BBl, 1988, III, S. 1503 f. Siehe auch wf, Dok., 47, 21.11.88.
[76] 24 Heures, 11.3.88; TA, 8.7.88; TW, 19.7.88; Bund, 4.11.88; JdG, 22.11.88; NZZ, 24.11.88; BZ, 23.12.88.
[77] Nachträge zum Budget 1988: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 791 und 1674; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 368 und 800; BBl, 1988, II, S. 1166 und III, S. 1502. Beamtengesetz: siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung) sowie BZ, 20.12.88. Siehe auch SPJ 1987, S. 28 und 152.
[78] BaZ, 19.8.88; NZZ, 8.11.88. Zum Entwurf siehe SPJ 1987, S. 152 f. Siehe auch NZZ, 28.1. und 25.10.88; wf, Dok., 37, 14.9.88 sowie Lit. Mühlemann.
[79] Siehe unten, Teil I, 8c (Presse bzw. Telekommunikation).