Année politique Suisse 1988 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications
Schiffahrt
Die Schiffahrt auf dem Rhein konnte gesamthaft eine
leichte Zunahme der beförderten Güter verzeichnen, wobei sich die teilweise nicht mehr kostendeckenden Frachtraten kaum verbesserten und die Tankschiffahrt erneut einen empfindlichen Rückschlag erlitt. Der Güterumschlag in den Rheinhäfen beider Basel stieg um 3% auf 8,45 Mio t an. Trotz der Verbesserung gegenüber dem sehr schlechten Vorjahresergebnis (8,21 Mio t oder -8,7%) leidet die Rheinschiffahrt nach wie vor unter gravierenden strukturellen Problemen. Eine Verminderung der Überkapazität an Schiffsraum lässt sich wirksam nur durch eine umfassende, international koordinierte Abwrackaktion erreichen. Entsprechende Schritte wurden in die Wege geleitet
[80].
Das grösste Unternehmen, die Schweizerische Reederei und Neptun AG (SRN), sah sich zu einer erneuten massiven
Redimensionierung seiner Flotte gezwungen, nachdem Gespräche mit den Bundes- und Kantonsbehörden nicht zur erhofften Soforthilfe geführt hatten. Da die Schweiz im Interesse der Landesversorgung alles unternehmen müsse, um eine genügend grosse eigene Rheinflotte zu erhalten, forderten die Regierungen beider Basel den Bundesrat zu entsprechenden Massnahmen auf
[81].
Die Landesregierung nahm Kenntnis vom Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche die Lage analysiert und
Vorschläge für die Erhaltung der schweizerischen Rheinschiffahrt unterbreitet hatte. In seiner Antwort auf die Eingabe der Schweizerischen Schiffahrtsvereinigung (SSV) vom Vorjahr sicherte der Bundesrat zu, sich für die Beseitigung der Benachteiligungen der Schweizer Rheinschiffahrt einzusetzen und sie im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten vermehrt zu fördern. Als konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen nannte er den kombinierten Verkehr, die Reduktion von Überkapazitäten sowie diplomatische Schritte. Dagegen kommt für die Landesregierung eine Subventionierung der bedrängten Schweizer Rheinschiffahrt oder gar deren Übernahme durch die öffentliche Hand nicht in Frage
[82].
Der Bundesrat erstatte dem Parlament Bericht über die an der 74. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen
seerechtlichen Übereinkommen und Empfehlungen, welche im wesentlichen die soziale Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Seeleute betreffen. Von den vier Übereinkommen empfahl er nur dasjenige über die soziale Betreuung der Seeleute auf See und im Hafen (Nr. 163), dessen Forderungen von der Schweizer Hochseeflotte bereits erfüllt werden, zur Genehmigung. Demgegenüber sollen die übrigen Abkommen, deren Zielsetzungen der Bundesrat unterstützt, von der Schweiz nicht ratifiziert werden, da ihre Anforderungen von einem Binnenland nicht erfüllt werden könnten oder namhafte Änderungen der schweizerischen Sozialgesetzgebung voraussetzen würden
[83].
[80] Gesch.ber. 1988, S. 49 f. und 413; NZZ, 8.3.89. Zur Situation allgemein: NZZ, 16.4. und 23.8.88; AT, 3.8.88; Bund, 9.9.88; BaZ, 26.9.88; vgl. Lit. Merzweiler. Siehe auch Amtl. Bull. NR, 1988, S. 791 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 344 und 346 f.
[81] SRN: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 639 f. ; BaZ, 17.5. und 26.5.88; TA, 31.5. und 13.10.88; Suisse, 7.6.88. Gespräche: BaZ, 23.6., 28.6., 30.6. und 31.8.88. Basler Regierungen: BaZ, 14.9.88.
[82] Presse vom 10.11.88; Brückenbauer, 23.11.77; BZ, 13.12.88; vgl. SPJ 1987, S. 154.
[83] BBl, 1988, III, S. 627 ff.; NZZ, 25.8.88. Zum Übereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation für die Seeschiffahrt (INMARSAT) siehe oben, Teil I, 2 (Mesures de politique économique extérieure).
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