Année politique Suisse 1988 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement / Luftreinhaltung
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Luftqualität
Die Schadstoffbelastung der Luft ist weiterhin hoch und erreicht teilweise gesundheitsschädigende Werte. Nach den Resultaten des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL), das vor allem der Erfolgskontrolle der Massnahmen gegen die Luftverschmutzung dient und durchschnittliche, nicht extrem belastete Situationen misst, bewirkte der zunehmende Anteil von Katalysatorfahrzeugen bisher noch keinen spürbaren Rückgang der hauptsächlich durch den motorisierten Strassenverkehr verursachten Stickoxidemissionen. Auch beim Schwefeldioxid wurden die Immissionsgrenzwerte in den Städten teilweise erheblich überschritten, während schädliche Umweltbelastungen durch Ozon erneut vor allem in ländlichen Gebieten auftraten. Um künftig eine erhöhte Datensicherheit zu gewährleisten, wird die bisher weitgehend manuell erfolgte Datenerhebung des NABEL automatisiert. Bis 1990 soll das 1978 in Betrieb genommene Messnetz zudem von 8 auf 16 Stationen ausgebaut werden, damit neu auch Standorte in mittleren Höhenlagen erfasst werden können. Da bisher eine zentrale Stelle für Forschung, Lehre, Auswertung und Beratung fehlt, beauftragte ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Steinegger (fdp, UR) die Regierung, die Schaffung einer eidgenössischen Anstalt für Lufthygiene zu prüfen [22].
Nachdem der Bundesrat im Vorjahr Empfehlungen an die Kantone über das Vorgehen bei Wintersmog erlassen hatte, gingen die Auseinandersetzungen über die zu treffenden Massnahmen bei akuten Smog-Belastungen weiter. Vor allem die Kantone der Nordwestschweiz, denen die Smog-Empfehlungen zu unverbindlich waren, sahen schärfere Richtlinien vor [23]. Während die Landesregierung dieses Vorgehen beim Wintersmog begrüsste, legte sie den Kantonen in bezug auf den Sommersmog nahe, keine eigenen Warn- und Interventionskonzepte zu beschliessen, da das Ozonproblem nicht lokal, sondern überregional und koordiniert gelöst werden müsse. Sie sicherte jedoch zu, entsprechende Massnahmen zu prüfen, sobald der Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene über die mit dem Sommersmog zusammenhängenden Probleme vorliege. Einzelne Kantone, so die beiden Basel und St. Gallen, beschlossen trotzdem Informationskonzepte, um die Bevölkerung bei zu hohen Ozonkonzentrationen alarmieren zu können. Drastische Massnahmen verlangte demgegenüber die Grüne Partei, die den Bundesrat und die kantonalen Behörden aufforderte, wegen der anhaltend zu hohen Ozonbelastung unverzüglich Verkehrsbeschränkungen anzuordnen [24].
 
[22] NABEL: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1942 f.; NZZ, 18.8.88; Presse vom 17.9.88 (Resultate 1987). Postulat: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 898 f.
[23] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 946 f. ; Vat., 14.1.88; Bund, 4.2. und 29.3.88; BaZ, 8.2.88; NZZ, 16.12.88; vgl. SPJ 1987, S. 168.
[24] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 634 f. und 1941 f.; Bund, 6.2.88; BaZ, 4.6., 22.6., 16.7. und 20.8.88; NZZ, 26.7.88; Presse vom 20.8.88 (GPS); BUS-Bulletin, 1988, Nr. 2, S. 1 f. Zu Studien über den Smog im Rahmen des NFP 14 und 14+ siehe TA, 21.3.88; BZ, 22.3.88; Vat., 9.6.88.