Année politique Suisse 1989 :   / La législation dans les cantons / 1. Grundlagen der Staatsordnung Eléments du système politique
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Referendum und Initiative — Référendum et initiative
Appenzell Ausserrhoden: Initiative "zur Respektierung des Volkswillens" (Wiedereinführung der 1985 abgeschafften Möglichkeit, Initiativen im Bereich der Raumplanung in ausformulierter Form einreichen zu können) vom Kantonsrat wegen Verletzung des Gebots der Einheit von Form und Materie für ungültig erklärt (SGT, 14.3.89; NZZ, 15.3.89). – Änderung der Verfassung im Bereich der Finanzkompetenzen (Erhöhung der Finanzkompetenzen für den Kantonsrat von 0,5 auf 1 Million Franken bei einmaligen und von 60 000 auf 100 000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben; Erhöhung der Finanzkompetenzen für den Regierungsrat von 40 000 auf 100 000 Franken bei einmaligen Ausgaben) vom Kantonsrat in Beratung gezogen (NZZ, 12.12.89).
Bern: Teilrevision der Staatsverfassung (Erhöhung der Finanzkompetenzen der Regierung von 200 000 auf 500 000 Fr. und der abschliessenden Finanzkompetenz des Grossen Rates und damit der Kreditlimite für das fakultative Referendum von einer auf vier Millionen Franken) vom Regierungsrat in Ausführung einer Motion vorgelegt; Grosser Rat beschliesst Nichteintreten (Bund, 15.3., 12.8., 27.10., 8.1 1.89).
Graubünden: Formulierte Verfassungsinitiative "für die Mitsprache des Bündnervolkes beim Strassenbau" in der Volksabstimmung vom 5.3. mit 54,2% Nein-Stimmen abgelehnt. Ja-Parolen von SP und "Grünbünden" (BüZ, 14.2., 23.2., 6.3.89; NZZ, 27.2.89; vgl. SPJ 1988, S. 278).
Nidwalden: Initiative für eine Änderung der Verfassung (Übergang der Kompetenz zur Erteilung von Konzessionen für die Nutzung des Untergrundes des Bodens vom Regierungsrat auf die Landsgemeinde, mit Ausnahme der Grundwasser- und Erdwärmenutzung) von Regierungsrat und Landrat für ungültig erklärt (Vat., 1.2., 9.2.89; vgl. SPJ 1988, S. 278).
Schaffhausen: Änderung der Verfassung im Bereich der Finanzkompetenzen in der Volksabstimmung vom 23.4. mit 62,7% Ja-Stimmen angenommen. Nein-Parole des LdU (SN, 21.4., 25.4.89; NZZ, 21.4.89; vgl. SPJ 1987, S. 260 f.; 1988, S. 278).
Schwyz: Neue Vorlage für eine Teilrevision der Verfassung betreffend Neuregelung der Volksrechte (Ausscheidung von Gesetz und Verordnung und Bezeichnung der zu ihrem Erlass zuständigen Organe; Ersetzung des obligatorischen durch das fakultative Referendum bei Gesetzen und Konkordaten; Reduktion der Unterschriftenzahl beim fakultativen Referendum von 2000 auf 1000; Verlängerung der Referendumsfrist von 30 auf 60 Tage; Erhöhung der Kreditlimiten beim obligatorischen Finanzreferendum: bei einmaligen Ausgaben von 250 000 auf 5 Mio Fr., bei wiederkehrenden Ausgaben von 50 000 auf 0,5 Mio Fr.; Einführung des fakultativen Finanzreferendums für einmalige Ausgaben von mehr als 2 Mio Fr. und für wiederkehrende Ausgaben von mehr als 0,2 Mio Fr.; Unterstellung der Strassenbaukredite unter das Finanzreferendum; explizite Erwähnung der Möglichkeit, dass eine Verfassungsinitiative sowohl formuliert als auch nichtformuliert eingereicht werden kann; neue Regelung bei gleichzeitiger Abstimmung über Initiative und Gegenvorschlag: Gültigkeit des doppelten Ja, bei Annahme beider Vorlagen obsiegt diejenige mit mehr Ja-Stimmen; Verankerung des Prinzips der Gewaltentrennung mit Unvereinbarkeit der Mandate von Regierungsrat und Kantonsrat; in Parlamentsberatungen wird ein Ausnahmekatalog von Gesetzeserlassen aufgenommen, die obligatorisch dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müssen) vom Kantonsrat in Beratung gezogen und in der Schlussabstimmung abgelehnt (LNN, 13.1., 30.8., 1.9., 13.10., 27.10., 29.11.89; Vat., 13.1., 27.7., 1.9., 27.10., 3.11.89; NZZ, 20.10.89; vgl. SPJ 1987, S. 261). – Initiative "für mehr Demokratie im Strassenbau" (Änderung der Strassenbauverordnung: Einführung des obligatorischen Referendums bei Strassenbauten mit einem Kreditumfang von mehr als 3 Mio Fr.) vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen (Vat., 28.12.89; LNN, 28.12.89; vgl. SPJ 1984, S. 187). – Gegenvorschlag zur Initiative "für mehr Demokratie im Strassenbau" (Einführung des fakultativen Referendums für Strassenbaukredite von mehr als 2 Mio Fr., wobei schon Kredite von weniger als 2 Mio Fr. referendumsfähig werden können, wenn sie für ein Teilprojekt eines grösseren Vorhabens vom Parlament beschlossen wurden) vom Regierungsrat vorgelegt (LNN, 28.12.89; Vat., 28.12.89).
Zug: Änderungen im Initiativ- und Referendumsrecht, vgl. 1a) Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung (Grundsätzliches)
Zürich: Änderung des Gesetzes über das Vorschlagsrecht des Volkes aufgrund einer vom Kantonsrat unterstützten Einzelinitiative in der Volksabstimmung vom 4.6. mit 68,2% Ja-Stimmen angenommen. Nein-Parolen von SP und POCH (NZZ, 10.1., 22.5., 26.5., 5.6.89; TA, 3.6., 5.6.89; vgl. SPJ 1987, S. 258; 1988, S. 278). – Einzelinitiative für eine Revision des Gemeindegesetzes (Verlängerung der Frist für die Ergreifung des Referendums auf kommunaler Ebene von 20 auf 30 Tage): Kantonsrat beschliesst vorläufige Unterstützung (NZZ, 11.7.89).