Année politique Suisse 1989 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Volksrechte
Die anfangs Jahr durchgeführte
Vernehmlassung zu einem Expertenentwurf zur
Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte ergab, dass insbesondere von den grossen Parteien eine Verschiebung des Wahltermins für den Nationalrat abgelehnt wird. Durchwegs positiv wurde hingegen der Vorschlag aufgenommen, die
briefliche Stimmabgabe in der ganzen Schweiz ohne besondere Bedingungen zu ermöglichen. Während gewisse Anderungen bei den Modalitäten für die Einreichung der Listen nicht bestritten wurden, stiess die Idee der Einführung von Karenzfristen für die Lancierung von Volksinitiativen, die ein eben an der Urne abgelehntes Begehren wieder aufnehmen, auf starke Gegnerschaft. Obwohl in den Medien Zweifel am Sinn einer auf technische Fragen reduzierten Gesetzesrevision geäussert wurden, beauftragte der Bundesrat die Bundeskanzlei mit der Ausarbeitung einer Botschaft
[42].
[42] NZZ, 27.4. und 20.6.89. Zum Vernehmlassungsentwurf siehe SPJ 1988, S. 36 (zu den Karenzfristen auch S. 35). Zu den Erfahrungen mit der brieflichen Stimmabgabe in Basel-Land siehe BaZ, 20.11.89.