Année politique Suisse 1989 : Economie / Politique économique générale / Wettbewerbspolitik
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Kartellrecht
Der Vorsteher des EVD fällte einen wichtigen Entscheid bezüglich der Auslegung des seit 1986 geltenden neuen Kartellrechts. Er schloss sich der Auffassung der Kartellkommission an, dass die Kartellabsprachen der Sachversicherer schädliche Auswirkungen zeigten, die nur durch die vollständige Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs zu beheben seien. Gegen den Willen der Versicherer wandelte Bundespräsident Delamuraz deshalb die Kommissionsempfehlungen, zukünftig auf bindende Preisfixierungen zu verzichten, in verbindliche Verfügungen um [14].
Die Kartellkommission ihrerseits hatte sich mit den Wettbewerbsverhältnissen auf dem schweizerischen Finanzmarkt und dabei insbesondere mit den gesamtschweizerisch wirksamen Vereinbarungen im Bankgewerbe befasst. Sie beanstandete dabei die kartellistischen Praktiken und empfahl die Aufhebung einer Reihe von Konvenien. Wir berichten darüber in anderem Zusammenhang [15].
 
[14] Presse vom 2.2.89; TA, 4.2.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 94. Grundsätzlich zur Anwendung des neuen Kartellrechts siehe Lit. Homburger und Lauterburg sowie NZZ, 11.11.89.
[15] Siehe unten, Teil I, 4b (Banken).