Année politique Suisse 1989 : Economie / Politique économique générale / Wettbewerbspolitik
print
Preisüberwachung
Ende November veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zur Volksinitiative "zur Überwachung der Preise und der Kreditzinsen" bei marktmächtigen Organisationen (sogenannte 2. Preisüberwachungsinitiative). Dieses Begehren war im September 1987 von den Konsumentinnenverbänden, die mit der legislatorischen Realisierung der 1. Initiative durch das Parlament nicht einverstanden waren, eingereicht worden. Der Bundesrat sprach sich gegen die Initiative aus, da seiner Ansicht nach derart detaillierte Bestimmungen nicht in die Verfassung gehören. Er hielt allerdings fest, dass die Anliegen der Initiantinnen in materieller Hinsicht weitgehend seinen eigenen, vom Parlament abgelehnten Vorschlägen im Entwurf zum Preisüberwachungsgesetz entsprächen.
Er beantragte deshalb, im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags, eine Revision des Preisüberwachungsgesetzes. Damit sollen praktisch alle Anliegen der Volksinitiative verwirklicht werden. Wichtigster Revisionspunkt ist die Ausdehnung der Preisüberwachung auf die Kredite. Im weitern ist vorgesehen, dass der Preisüberwacher bei sogenannt administrierten Preisen ein Empfehlungsrecht erhält und dass er seine Empfehlungen publizieren darf. In der anfangs Jahr durchgeführten Vernehmlassung hatten sich von den Regierungsparteien die FDP und die CVP gegen, die SP und die SVP für die Unterstellung der Zinsen unter die Preiskontrolle ausgesprochen. Von den massgeblichen Verbänden hatten sich der Vorort, der Gewerbeverband und die Bankiervereinigung gegen, die Gewerkschaften, die Mieter- und die Konsumentenverbände hinter den Revisionsentwurf gestellt [16].
Der Nationalrat machte mit der im Vorjahr vom Ständerat beschlossenen Streichung der Bestimmungen über das Kleinkreditwesen im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb kurzen Prozess. Diskussionslos befolgte er die Empfehlung seiner vorberatenden Kommission und des Bundesrates, auf die von der kleinen Kammer beantragte Revision nicht einzutreten [17].
 
[16] Botschaft: BBl, 1990, I, S. 97 ff.; Presse vom 28.11.89. Vernehmlassung: Presse vom 14.2.89; NZZ, 16.6.89; Vat., 31.7.89. Vgl. auch SPJ 1988, S. 94 f.
[17] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 413 ff. Zum Beschluss des StR und zur Argumentation siehe SPJ 1988, S. 95.