Année politique Suisse 1989 : Economie / Politique économique générale / Wettbewerbspolitik
print
Konsumentenschutz
Die zuständige Nationalratskommission schloss die Vorberatung der Teilrevision des Obligationenrechts, auf welche 1987 der Ständerat gar nicht erst eingetreten war, ab. Sie sprach sich für einen besseren Schutz der Konsumenten vor aggressiven Verkaufsmethoden aus. So sollen die Käufer bei Vertragsabschlüssen ausserhalb von Geschäftslokalitäten (sog. Haustürgeschäfte, Werbefahrten etc.) unter bestimmten Umständen ein Widerrufsrecht erhalten; Ferner sollen Empfänger unbestellter Waren nicht mehr verpflichtet sein, diese zurückzuschicken oder aufzubewahren. Die von der Kommission vorgeschlagene Fassung entspricht weitgehend den EG-Richtlinien über den Verbraucherschutz [18].
Der sozialdemokratische Nationalrat Neukomm (BE) unternahm einen neuen Anlauf für die Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht. Nachdem eine 1986 von ihm eingereichte diesbezügliche Motion vom Parlament nicht fristgerecht behandelt worden war, deponierte er das Anliegen Ende 1989 in der Form einer parlamentarischen Initiative [19].
 
[18] Bund, 24.2.89; NZZ, 2.3.89. Vgl. auch SPJ 1987, S. 99 und 1988, S. 95. Zum Konsumentenschutz in der EG siehe SHZ, 23.11.89. Das 25jährige Bestehen der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz bot Anlass zu grundsätzlichen Überlegungen zum Thema (vgl. Ww, 1.6.89; TA, 12.10.89; Bund, 21.10.89).
[19] Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 31. Zur Motion siehe SPJ 1986, S. 72 (Fussnote 26) und Verhandl. B.vers., 1988, I, S. 83. Vgl. auch Lit. Holliger.