Année politique Suisse 1989 : Economie / Crédit et monnaie / Banken
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Bankenverordnung
Am 23. August beschloss der Bundesrat — mittels einer Revision der Bankenverordnung —, Gesellschaften, die auf eigene Rechnung Kredite erteilen (sog. Finanzintermediäre) sowie Emissionshäuser (öffentliche Anbieter von Wertpapieren auf den Primärmärkten) der Bankenaufsicht zu unterstellen. Damit sind ab 1.1.90 diese sogenannten Parabanken bewilligungspflichtig und müssen denselben gesetzlichen Auflagen genügen wie die Banken. In der vorgängig durchgeführten Vernehmlassung war diese Erweiterung des Geltungsbereichs des Bankengesetzes namentlich von der Bankiervereinigung begrüsst worden [9].
Die Kartellkommission veröffentlichte einen Bericht zur Wettbewerbslage im inländischen Finanzmarktsektor. Darin verlangte sie von den Banken die Aufhebung verschiedener gesamtschweizerischer Abmachungen, welche vor allem mittels einheitlicher Preise und Gebühren den Wettbewerb behindern. Die von den Banken zur Verteidigung ihrer kartellistischen Praktiken vorgebrachten strukturpolitischen Argumente vermochten nicht zu überzeugen. Nach Ansicht der Kartellkommission ist die gegebene Bankenstruktur nicht an sich schützenswert. Zudem hätten die Absprachen in der Praxis ohnehin weniger dem Schutz der kleinen Banken gedient, als vielmehr den grösseren, effizient arbeitenden Instituten Extraeinkommen verschafft (sog. Differentialrente) [10].
Die Bankiervereinigung reagierte auf die Deregulierungsempfehlungen flexibel. Insgesamt zehn der neunzehn Empfehlungen akzeptierte sie, neun — darunter diejenigen über das wirtschaftlich bedeutende Wertschriftengeschäft — lehnte sie ab. Die Kartellkommission blieb jedoch hart und beantragte dem EVD, fünf der von den Banken zurückgewiesenen Empfehlungen, darunter die Abschaffung der Courtage-Konvention und des Emissionskonsortiums, in Verfügungen umzuwandeln. Die vom EVD konsultierte Nationalbank unterstützte in den beiden erwähnten Punkten die wettbewerbsfreundliche Position der Kartellkommission [11].
 
[9] AS, 1989, S. 1772 ff.; SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 46; LNN, 15.3.89 (Vernehmlassung); TA, 24.8.89. Siehe auch Eidg. Bankenkommission (EBK), Jahresbericht 1989, S. 13 ff.
[10] Presse vom 18.4.89; SHZ, 20.4.89. Vgl. auch Politik und Wirtschaft, 1989, Nr. 7, S. 86 ff. Die in der Öffentlichkeit besonders kritisierten regionalen Festsetzungen der Zinssätze (sog. Platzkonvenien) wurden in diesem Bericht noch nicht behandelt.
[11] Banken: Presse vom 12.7.89; Ww und SHZ, 20.7.89; Schweizerische Bankiervereinigung, Jahresbericht, 77/1988-89, S. 66 ff. Kommission: Presse vom 30.8.89; vgl. auch SHZ, 29.6.89. Nationalbank: SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 49; TA, 20.10.89.