In der Frage, ob eine Vereinheitlichung des schweizerischen Wertpapierhandels auf dem Konkordatsweg oder über ein eidgenössisches Rahmengesetz vorzunehmen sei, zeichnete sich eine Lösung ab. Die Vereinigung der Schweizer Börsen beschloss, ihren Widerstand gegen eine
bundesstaatliche Regelung, wie sie insbesondere von der Nationalbank gefordert worden war, aufzugeben
[19]. Auch der Nationalrat scheint einer nationalen Regelung den Vorzug zu geben: er überwies eine aus dem Vorjahr stammende Motion Eisenring (cvp, ZH) für die Schaffung eines Börsengesetzes als Postulat. Die bereits im August 1988 vom Finanzdepartement in dieser Sache eingesetzte Studiengruppe muss auch überprüfen, ob in dieses neue Gesetz Bestimmungen über einen verbesserten Anlegerschutz aufgenommen werden sollen. Dies hatte Nationalrätin Uchtenhagen (sp, ZH) in einer im Berichtsjahr als Postulat überwiesenen Motion verlangt
[20].
[20] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 578 f. (Eisenring) und 584 (Uchtenhagen). Zur Kritik der Kartellkommission an der Courtagenconvention siehe oben, Banken.