Année politique Suisse 1989 : Chronique générale / Finances publiques / Finanzhaushalt der Kantone
Dank der guten Wirtschaftslage und der geringen Teuerung erzielten die Kantone für das Rechnungsjahr 1988 insgesamt einen
Einnahmenüberschuss von 446 Mio Fr. 15 Kantone schlossen mit einem positiven Ergebnis ab. Allgemein waren die Rechnungsabschlüsse 1988 besser als veranschlagt. Akkumuliert auf die Zehnjahresperiode 1979-1988 erreichte der Kanton Zug den relativ grössten Überschuss (gemessen an den Gesamtausgaben); Freiburg und Appenzell-Innerrhoden folgen an zweiter und dritter Stelle. Umgekehrt verzeichnete der Kanton Appenzell-Ausserrhoden das prozentual grösste Defizit, gefolgt von den Kantonen Jura und Genf. Die Ausgaben der Kantone nahmen 1988 um 7,2% auf 34,8 Mia Fr. zu, wobei die reale Zuwachsrate die 5%-Marke deutlich überstieg. Die Einnahmen konnten um 6,9% auf 35,3 Mia Fr. gesteigert werden. Die Verschuldung der Kantone setzte sich auch 1988 fort: Gegenüber 1987 erhöhten sich die Schulden um 986 Mio oder 3,4% auf 29,7 Mia Fr. Das starke Wachstum der Kantonsausgaben bei geringer Teuerung liess die Staatsquote weiter ansteigen: Der Anteil der kantonalen Ausgaben am Bruttoinlandprodukt stieg zwischen 1970 und 1988 von 10,5% auf 13%
[33].
Die meisten Kantone budgetierten für 1989 eher pessimistisch: in 9 Kantonen wurden positive, in 17 Kantonen negative Rechnungsabschlüsse erwartet. Insgesamt sollen die Ausgaben um etwa 2,3 Mia oder 6,6% auf 37,4 Mia Fr. anwachsen. Das veranschlagte Ausgabenwachstum war damit wesentlich höher als die geschätzte Zunahme des nominalen Bruttoinlandproduktes
[34].
Die Revision des Bundesgesetzes über den Finanzhaushalt sollte es in Zukunft ermöglichen, einen direkten Vergleich zwischen den Haushaltsrechnungen der einzelnen Kantone anzustellen. Bis heute waren die Systeme so verschiedenartig, dass zwischen laufender Rechnungsart, ordentlicher Rechnung, Finanz- oder Gesamtrechnung komplizierte Umrechnungsverfahren oder Schätzungen für einen Vergleich angestellt werden mussten
[35].
[33] Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 11, S. 46 ff.; vgl. auch wf, Dok., 11.12.89.
[34] Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 2, S. 20 ff.
[35] Vgl. dazu oben, Finanzhaushaltsgesetz.
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