Année politique Suisse 1989 : Politique sociale / Population et travail / Löhne
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Löhne der Bundesbeamten
Der sich in der Bundesverwaltung und den Regiebetrieben verschärfende Personalmangel veranlasste den Bundesrat, die für 1990 und 1991 noch verbleibenden Phasen der Revision der Ämterklassifikation zusammenzulegen und auf 1990 vorzuziehen, was zu Mehraufwendungen von 63 Mio Fr. führen dürfte. Auf anfangs 1989 war bereits der grössere Teil des Bundespersonals neu eine Besoldungsklasse höher eingereiht worden [20].
Da die Löhne der Bundesbeamten aber weiterhin hinter denen der Privatwirtschaft nachhinken – und vor allem bei SBB und PTT zu einer bedeutenden Abwanderung von Mitarbeitern führen – forderten die Personalverbände Lohnerhöhungen von 5% sowohl beim Grundlohn als auch bei den Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie eine Nachteuerungszulage für das Jahr 1989. Ende Jahr beschloss die Regierung, ab 1.6.1990 verbesserte Zeitzuschläge für Nachtarbeit einzuführen. Eine ergänzende Teuerungszulage lehnte sie allerdings ab. Ebenfalls in der Absicht, den Bund als Arbeitgeber attraktiver zu machen, gewährte die Verwaltung ihren Beamten der Städte Bern, Basel, Lausanne und Winterthur einen jährlichen ausserordentlichen Ortszuschlag von 1000 Fr., womit diese ihren Kollegen in Genf und Zürich, die seit 1987 bzw. 1989 eine Zulage von 2000 Fr. erhalten, zumindest teilweise gleichgestellt werden [21]. Angesichts der prekären Personalsituation ermächtigte die Exekutive zudem den Vorsteher des EFD, mit den Personalverbänden Verhandlungen aufzunehmen, und kündigte an, dem Parlament in absehbarer Zeit eine weitere Besoldungsvorlage zu unterbreiten [22].
Eine parlamentarische Initiative Haller (sp, BE), welche im Beamtengesetz eine zivilstandsunabhängige Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung für Lohnbestandteile und Sozialabgaben schaffen wollte, scheiterte schon in der vorberatenden Nationalratskommission, welche der Ansicht war, diese Frage solle nicht durch eine Gesetzesänderung, sondern durch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern gelöst werden [23].
 
[20] NZZ, 24.4.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 32.
[21] NZZ, 12.2.89 und 21.12.89; Bund, 15.4.89 und 15.12.89; BaZ, 23.12.89. Der Ortszuschlag von 1000 Fr. gilt auch für Beamte, die ihren Wohnsitz in der Agglomeration der Städte Bern, Basel, Lausanne, Genf und Zürich haben.
[22] Bund, 16.6. und 18.8.89; NZZ, 11.10., 27.10., 31.10. und 2.11.89.
[23] Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 26; NZZ, 19.5.89.