Année politique Suisse 1989 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
Die Annahme des
Bundesgesetzes über die Pharmakopöe war in beiden Kammern des Parlaments unbestritten. Damit wurde eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für den Erlass des amtlichen Arzneibuches geschaffen und eine störende Gesetzeslücke geschlossen. Die kantonalen Vorschriften über die Heilmittelkontrolle bleiben bestehen, dürfen die Anforderungen der Pharmakopöe jedoch nicht unterschreiten
[10].
Die Preisgestaltung der Medikamente geriet ebenfalls wieder in Bewegung. Die Kartellkommission hielt an ihrer bereits 1988 geäusserten — und von der Pharmaindustrie aufs heftigste bestrittenen — Auffassung fest, die
Generika würden durch die bestehende Marktordnung benachteiligt, und sie drohte, eine Untersuchung des Arzneimittelmarktes einzuleiten. Die Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik (SGGP) führte eine Tagung zu diesem Thema durch, in deren Verlauf die Meinungen ziemlich heftig aufeinanderprallten
[11].
[10] Amtl. Bull. StR, 1989, S. 171 ff. und 622; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 460, 1378 und 1804; BBl, 1989, III, S. 911 ff. Siehe auch SPJ 1988, S. 195.
[11] BZ, 6.3.89. Zu den Generika und dieser Tagung: Lit. Kocher; Bund, 6.6.89; BZ, 7.6.89; NZZ, 9.6.89; TAM 46, 17.11.89.
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