Année politique Suisse 1989 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Invalidenversicherung
Die Reorganisation der Invalidenversicherung (IV) bildet den Hauptinhalt des zweiten Paketes zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Entgegen einem Minderheitsantrag Onken (sp, TG), der den ursprünglichen Vorschlag einer vom Bundesrat eingesetzten Studienkommission wiederaufnahm und die Errichtung von regionalen IV-Stellen des Bundes anregte, gab der Ständerat in der Sommersesssion dem bundesrätlichen, d.h. kantonalen Modell den Vorzug, da es ihm bürgernaher und effizienter schien und vor allem den föderalistischen Sensibilitäten der Kantone Rechnung trägt [20].
Obgleich seit deren Einführung auf Anfang 1988 bedeutend weniger IV-Viertelsrenten als erwartet beantragt wurden, lehnte der Ständerat eine Motion von Esther Bührer (sp, SH) ab, welche eine Änderung des Invalidengesetzes mit dem Ziel beantragt hatte, die Berechtigungsgrenze für den Bezug einer Viertelsrente respektive einer Härtefallrente zu senken [21]. Die kleine Kammer folgte so der Argumentation des Bundesrates, der bereits im September auf eine einfache Anfrage von Nationalrat Ernst Leuenberger (sp, SO) erklärt hatte, eine abschliessende Beurteilung der IVViertelsrenten nach nur anderthalb Jahren sei verfrüht und es zeichne sich eine kontinuierliche Zunahme des Bestandes ab. Gleich wie bei der Behandlung der Motion Bührer erklärte er sich aber auch hier bereit, nach einer ausreichenden Erfahrungszeit die Auswirkungen der feineren Rentenabstufung zu beurteilen und dann nötigenfalls konkrete Vorschläge zu machen [22].
 
[20] Amtl. Bull. StR, 1989, S. 263 ff. Presse vom 15.6.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 205.
[21] Amtl. Bull. StR, 1989, S. 613 ff.; SZ, 6.10.89. Eine gleichlautende Motion ist im Nationalrat noch hängig, wo sie von 85 Parlamentarierinnen und Parlamentariern mitunterzeichnet wurde (Verhandl. B.vers., 1989, IV, S. 83 f.).
[22] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1820. Siehe auch Gesch.ber. 1989, S. 132.