Année politique Suisse 1989 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Auf Antrag des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) senkte der Bundesrat auf den 1.1.1990 den Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 0,6 auf 0,4 Lohnprozente. Er entsprach damit einer Forderung von Arbeitgeberseite, während die Gewerkschaften die Prämien lieber längerfristig konstant gehalten hätten [62]. Ebenfalls auf Empfehlung des Biga hob der Bundesrat per 1. Oktober die 1987 erlassenen Sondervorschriften für wirtschaftlich bedrohte Regionen auf, die den Arbeitslosen der Kantone Bern, Jura, Neuenburg und Tessin eine verlängerte Bezugsdauer gewährten [63]. Im August verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zu einer Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Die Grundzüge des 1982 erlassenen ALV-Gesetzes werden durch diese partielle Revision nicht in Frage gestellt, doch soll – dies der zentrale Punkt der Vorlage – eine Aufwertung der Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung vorgenommen werden. Mit dieser Neuregelung kam der Bundesrat den Begehren aus Fremdenverkehrskreisen zumindest teilweise entgegen [64].
 
[62] AS, 1989, S. 1243; NZZ, 6.5.89; SAZ, 11/12, 16.3.89; TW, 14.1.89.
[63] AS, 1989, S. 1756; NZZ, 6.5. und 18.8.89.
[64] BBl, 1989, III, S. 377 ff.; NZZ und Bund, 24. 8.89; SGB, Nr. 25, 31.8.89.