Année politique Suisse 1990 : Eléments du système politique / Problèmes politiques fondamentaux et conscience nationale / Totalrevision von Kantonsverfassungen
Im Kanton Bern hat die 35köpfige Verfassungskommission des Grossen Rates die Beratungen zu dem vom Regierungsrat überarbeiteten Entwurf einer neuen Staatsverfassung weitergeführt. Wesentliche Neuerungen betrafen die Transparenz der öffentlichen Verwaltung — künftig soll der Grundsatz Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt gelten —, die Einschränkung der Bedeutung des Dekrets (Rechtssetzungsstufe zwischen Gesetz und Verordnung) sowie den
Ausbau der Volksrechte. Bei letzteren entschied sich die Kommission für die Einführung des Referendums zu allen Parlamentsbeschlüssen und für die Ausweitung des Initiativrechts auf den gesamten Kompetenzbereich des Parlamentes. Im Mai präsentierte die Kommission den überarbeiteten Entwurf als Zwischenbericht dem Regierungsrat. Dieser stellte sich insbesondere gegen den vorgesehenen Ausbau der Volksrechte und gegen die Neuformulierung des Minderheitenschutzes, wonach nicht nur den Bedürfnissen der französischsprachigen Minderheit, sondern allgemein denjenigen von allen sprachlichen, kulturellen und regionalen Minderheiten Rechnung zu tragen sei. Diese Einwände wurden von der Kommission, in welcher nach den Berner Wahlen 16 neue Mitglieder sassen, bei der Detailberatung berücksichtigt. Die Mitwirkung des Volkes bei wichtigen Entscheiden des Parlaments soll durch sogenannte Teilgeneralklauseln (referendumsfähige Planungsentscheide, Konzessionsbeschlüsse etc.) geregelt werden; vorgesehen sind aber auch abschliessende Kompetenzen des Parlaments (Ausgabenbeschlüsse bis 1 Mio Fr.). Zudem soll ein Parlamentsbeschluss dem Referendum unterstellt werden, wenn dies 70 der 200 Mitglieder des Grossen Rates verlangen. In bezug auf die Minderheiten gab die Kommission der Regierung ebenfalls nach. Eine zweite Vernehmlassung ist für Mitte 1991 angekündigt worden
[14].
[14] Bund, 9.2. und 23.3.90; BZ und Bund, 30.5.90 (Kommissionsarbeit und Zwischenbericht); NZZ, 16.8.90; BZ, 14.9.90; Bund, 21.9.90 (Antwort der Regierung); Bund, 2.11.90 (Überarbeitung Kommission). Siehe auch Lit. Zwischenbericht und SPJ 1989, S. 16 f.