Année politique Suisse 1990 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Staatsschutz
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Politische Polizei
Auf den 19. Januar setzte der Bundesrat eine sogenannte vorläufige Negativliste in Kraft, welche die erlaubten Aktivitäten der politischen Polizei stark einschränkt. Darin wird den kantonalen Stellen und der Bundesanwaltschaft untersagt, weiterhin Daten über die Ausübung demokratischer Rechte zu erheben und zu sammeln, sofern nicht der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Reisen ins Ausland sowie die politische Tätigkeit von Parteien und Parlaments- und Regierungsmitgliedern dürfen nur noch im ausdrücklichen Auftrag des Bundes überwacht werden [39].
In der Märzsession befasste sich der Nationalrat mit den mehr als dreissig persönlichen Vorstössen, welche nach der Publikation des Puk-Berichts Ende 1989 eingereicht worden waren. Zu Beginn der Debatte gab Bundespräsident Koller eine längere Erklärung zum Staatsschutz ab. Er äusserte dabei sein Verständnis für die Enttäuschung und Verärgerung in der Bevölkerung über "die Missstände und Fehler, welche im Bereiche des Staatsschutzes und der militärischen Abwehr in den letzten Monaten bekannt geworden sind". Mit der Schaffung von Transparenz und mit Reformen wolle der Bundesrat verlorenes Vertrauen wieder zurückgewinnen. Angesichts der Notwendigkeit der Fortführung des Kampfs gegen Terrorismus und Spionage, aber auch gegen Drogen- und illegalen Waffenhandel sprach er sich aber für die Beibehaltung der Staatsschutzorgane aus. Er forderte jedoch eine parlamentarische Kontrolle durch eine Sonderkommission, der volle Akteneinsicht zu gewähren sei. Die Aufgaben des Staatsschutzes müssten in einem Gesetz deutlich umschrieben werden, wobei klar sei, dass die Uberwachung der Ausübung politischer Rechte nicht dazu gehören dürfe [40].
In einer Namensabstimmung über eine sozialdemokratische Motion konnte sich der Nationalrat grundsätzlich zum Fortbestand der politischen Polizei äussern. Mit 123 zu 60 Stimmen lehnte er die Motion ab. Dabei waren die Positionen klar parteipolitisch bestimmt: der Freisinn und die CVP (bei je einer Enthaltung) sowie die SVP, die Liberalen und die EVP lehnten den Vorstoss geschlossen ab, die SP (bei einer Enthaltung) und die GPS stimmten ihm ebenso einstimmig zu. Einzig beim Landesring gab es neben den acht befürwortenden auch eine ablehnende Stimme [41].
Der Nationalrat überwies zwei Motionen von Landesring-Vertretern zur Reorganisation der Bundesanwaltschaft als Postulate. Sie verlangten namentlich eine Unterstellung der Bundesanwaltschaft unter den Gesamtbundesrat und die Wahl des Bundesanwalts durch die Bundesversammlung. Eine Motion der Grünen, welche die Uberwachung der Reorganisation der politischen Polizei durch die Puk verlangte, wurde mit dem Argument abgelehnt, dass dies eine Aufgabe für die GPK sei [42]..
Die drei bürgerlichen Bundesratsparteien hatten anfangs März je eine eigene Motion zur Schaffung eines Staatsschutzgesetzes eingereicht. Obwohl der Bundesrat bereit war, diese Aufträge entgegenzunehmen, konnte der Nationalrat noch nicht darüber entscheiden, da sie von den beiden Sozialdemokraten Leuenberger (SO) und Rechsteiner (SG) sowie von den Grünen bekämpft wurden und die Diskussion auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden musste. Der Ständerat seinerseits überwies eine von Onken (sp, TG) bekämpfte Motion Rüesch (fdp, SG) für die Schaffung eines Staatsschutzgesetzes mit 22:2 Stimmen. Bundespräsident Koller gab in der Wintersession bekannt, dass das EJPD prioritär mit der Ausarbeitung eines Staatsschutzgesetzes befasst ist, welches die notwendige präventive Polizeitätigkeit regeln soll [43].
Ende Oktober gab Bundespräsident Koller eine Verordnung über den Staatsschutz, welche als Übergangslösung bis zum Entscheid über ein Staatsschutzgesetz gedacht ist, in die Vernehmlassung. Sie sieht vor, dass sich die präventive Polizeitätigkeit auf die Bereiche Terrorismus, Spionage und organisiertes Verbrechen beschränken muss. Mit der politischen Aktivität von Personen darf sich der Staatsschutz nur noch befassen, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass dabei strafbare Handlungen (wie zum Beispiel Gewalt gegen Personen oder Sachen) vorbereitet oder begangen werden. Die CVP lehnte die Verordnung ab, da sie unter anderem ohne gesetzliche Grundlage in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen eingreife und zudem einige wichtige Fragen offen lasse. Sie empfahl als Übergangslösung den Erlass eines befristeten dringlichen Bundesbeschlusses. Auch die SP und die GP wiesen den Verordnungsentwurf mit dem Argument zurück, dass er sich auf keine gesetzlichen Grundlagen stützen könne. Während die FDP ebenfalls Einwände vorbrachte, konnte sich immerhin die SVP mit der Verordnung einverstanden erklären, falls der Bundesrat bereit sei, dem Parlament so rasch als möglich eine Regelung auf Gesetzesebene vorzulegen [44].
Noch im Dezember 1989 hatte sich auf Initiative von Parlamentariern ein Komitee "Schluss mit dem Schnüffelstaat" gebildet. Ihm gehören die linken und grünen Parteien (inkl. LdU), Gewerkschaften und eine Vielzahl von politischen Organisationen an. Dieses Komitee betrieb intensive Offentlichkeitsarbeit und eröffnete auch eine Beratungsstelle für Personen, welche Einsicht in ihre Fichen verlangt hatten [45]. Zu dieser Offentlichkeitsarbeit gehörte auch die Durchführung einer Demonstration gegen den "Schnüffelstaat" am 3. März in Bern, an welcher rund 30 000 Personen teilnahmen. Redner der linken und grünen Parteien sowie prominente Kulturschaffende forderten namentlich die Abschaffung der politischen Polizei. Am Rande der Kundgebung kam es allerdings auch zu Ausschreitungen. Eine Gruppe von etwa 200 vermummten Demonstranten lieferte der Polizei Strassenkämpfe und drang unter anderem in Gebäude des Bundes ein, wo sie Sachschaden in der Höhe von rund 350 000 Fr. verursachten [46] .
Ende April lancierte das Komitee die Volksinitiative "S.o.S. — Schweiz ohne Schnüffelpolizei". Diese fordert einen neuen Verfassungsartikel (Art. 65bis BV), welcher festhält, dass in der Schweiz keine politische Polizei geführt wird, und dass niemand bei der Wahrnehmung ideeller und politischer Rechte überwacht werden darf, solange er dabei keine strafbaren Handlungen begeht. Im Initiativkomitee figurieren neben namhaften Kulturschaffenden auch zahlreiche Nationalräte der SP und der kleineren grünen und linken Parteien; der Vorstand der SP beschloss, das Volksbegehren aktiv zu unterstützen [47]. Die über die Aktivitäten der politischen Polizei besonders empörten Kulturschaffenden riefen überdies zu einem Boykott der 700-Jahr Feier auf [48].
 
[39] Presse vom 20.1.90.
[40] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 185 ff.; Presse vom 7.3.90.
[41] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 238 ff.
[42] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 196 ff.
[43] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1255 ff. (Motionen) und 2479 f. (BR); Amtl. Bull. StR, 1990, S. 438 ff. Zur Geschichte des Staatsschutzes siehe TA, 5.3. und 21.3.90 sowie Lit. Cattani und Engeler.
[44] Presse vom 25.10.90; NZZ, 19.12.90 (CVP); Bund, 20.12.90 (SP, GP). Vgl. auch Lit. Minelli.
[45] Vr, 8.2.90. Vgl. auch die vom Komitee in unregel mässigen Abständen in einer Auflage von 300 000 Exemplaren publizierte Zeitung Fichen-Fritz.
[46] Presse vom 5.3.90. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1990, S. 317 f.
[47] BBI, 1990, II, S. 384 ff.; BaZ, 12.3.90; NZZ, 9.4.90 (SP); Presse vom 25.4.90.
[48] WoZ, 23.2.90. Siehe dazu oben, Teil 1, la (700-Jahr-Feier).