Année politique Suisse 1990 : Economie / Crédit et monnaie / Banken, Börsen und Versicherungen
print
Börse
Die 1988 vom EFD zum Studium des Börsenwesens eingesetzte Arbeitsgruppe legte im Februar ihren Schlussbericht vor. Sie empfahl darin die Schaffung von zwei Bundesgesetzen über den Effektenhandel bzw. über Finanzmarktdienstleistungen. Bundesrat Stich beauftragte im Sommer eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Börsengesetz, welches diese im Dezember vorlegen konnte. Der Entwurf ist als Rahmengesetz konzipiert, das der Selbstregulierung grossen Stellenwert einräumt und die Rolle des Staates auf die Oberaufsicht beschränkt. Die Kontrolle über das korrekte Verhalten der Effektenhändler soll analog zum Bankengesetz eine Kommission ausüben. Die Regierungen der Kantone Baselstadt und Zürich meldeten allerdings föderalistisch begründete Opposition gegen eine bundesstaatliche Regelung dieses bisher den Kantonen überlassenen Bereichs an [23]..
Das rasche Vorgehen von Bundesrat Stich fand auch im Parlament entsprechende Unterstützung. Im Anschluss an die Beratungen der Aktienrechtsrevision hatte der Nationalrat eine Motion seiner Kommission überwiesen, welche den Bundesrat auffordert, ein Börsengesetz vorzulegen, welches einen möglichst deregulierten Wertpapierhandel ermöglicht, aber auch gewisse Vorkehren gegen unerwünschte Aufkäufe und Übernahmen von Unternehmen enthält [24].
 
[23] NZZ, 3.2., 6.7.90; SHZ, 8.2.90; SNB, Geschäftsbericht, 83/1990, S. 47 f. BS und ZH: NZZ, 19.4., 7.8.90. Siehe auch SPJ 1989, S. 103.
[24] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1393. Zum Aktienrecht siehe oben, Teil 1, 4a (Aktienrecht).