Année politique Suisse 1990 : Chronique générale / Finances publiques / Finanzhaushalt der Kantone
print
Steuerharmonisierung
Innerhalb der Steuerreform bildete das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) den Teil A, die Revision des Bundesgesetzes über die direkten Steuern (DBG) den Teil B [31].. Für beide Vorlagen ging es im Rahmen der Differenzbereinigung vor allem noch darum, den Konflikt zwischen den beiden Ratskammern über die Bemessungsperiode zu eliminieren. Dabei gab der Nationalrat nach und stimmte der vom Ständerat im Vorjahr als Kompromiss beschlossenen Lösung der zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung mit dem Recht der Kantone, auch die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen, zu. Die übrigen noch verbliebenen Differenzen beim StHG waren vorwiegend technischer und redaktioneller Natur und konnten im Berichtsjahr ausgeräumt werden [32]..
 
[31] Zum DBG siehe oben, Bundesfinanzordnung.
[32] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 435 ff., 2072 ff. und 2495; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 726 ff., 1025 f. und 1101; BB1, 1990, 111, S. 1745 ff. Vgl. SPJ 1989, S. 118 ff.