Année politique Suisse 1990 : Politique sociale / Population et travail
 
Schutz der Arbeitnehmer
Beide Kammern nahmen•vom Bericht des Bundesrates über die 1988 an der 75. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen Ubereinkommen und Empfehlungen Kenntnis. Einstimmig wurde der Regierung grünes Licht für diò Ratifizierung des Ubereinkommens Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit erteilt. Dieses Ubereinkommen revidiert das Abkommen Nr. 44 über Arbeitslosigkeit und hat zum Ziel, die Koordination der Systeme zum Schutz gegen Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungspolitik sicherzustellen und das Problem der Arbeitslosigkeit nicht nur mit reaktiven, sondern auch mit vorbeugenden Massnahmen anzugehen.
Gleich wie der Bundesrat bedauerten die Räte hingegen, dass die Schweiz das bei gleicher Gelegenheit angenommene Ubereinkommen Nr. 167, welches die Förderung der Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen beinhaltet, nicht unterzeichnen kann, da die selbständigen Erwerbstätigen in der Schweiz nicht vom Geltungsbereich der Unfallverhütungsgesetzgebung erfasst werden. Nationalrat Leuenberger (sp, SO) versuchte mit einer Motion, eine Ausdehnung des Geltungsbereiches des Versicherungsobligatoriums und damit zusammenhängend der Unfallverhütungsvorschriften auf Selbständigerwerbende zu erreichen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde sie von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft und konnte deshalb nicht abschliessend behandelt werden [22].
Ein postulat Carobbio (sp, TI), welches eine Überprüfung der unterschiedlichen Grenzwerte für den Umgang mit schädlichen Substanzen (NO, NO2, SO2 und 03) in den Suva-Bestimmungen und in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und eine Herabsetzung der Suva-Richtwerte verlangte, wurde oppositionslos überwiesen [23].
Auf die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird an anderer Stelle eingegangen (unten, Teil I, 7c, Arbeitslosenversicherung).
 
[22] BBI, 1989, III, S. 1592 ff.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 85 f.; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1176 f. und 2421 f.; NZZ, 20.9.90 (Ratifizierung Abkommen Nr. 168). Mit der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz befassen sich auch zwei weitere Motionen, die im Berichtsjahr nicht behandelt wurden: Verhandl. B.vers., 1990, V, S. 104 (Leuenberger, sp, SO) und 128 (Spielmann, pda, GE).
[23] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 704.