Année politique Suisse 1990 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Suchtmittel
Unter anderem aus Gründen der Europaverträglichkeit im Fernsehbereich wird der Bundesrat Volk und Ständen die Ablehnung der 1989 eingereichten
Zwillings-Initiativen empfehlen, die ein striktes Werbeverbot für alkoholische Getränke und Tabakwaren verlangen. Da er aber die Suchtprävention sehr ernst nehme, teilte Bundesrat Cotti der Presse mit, werde er auf Gesetzesebene einen
indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten lassen. Ein totales Verbot komme dabei aber nicht in Frage. Aufgrund dieser Vorgaben war das Initiativkomitee nicht bereit, seine Begehren zurückzuziehen
[40].
Die Grundlage für den bundesrätlichen Gegenvorschlag wird das von der kleinen Kammer als Erstrat verabschiedete
revidierte Lebensmittelgesetz bieten, welches dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, Tabak- und Alkoholwerbung insbesondere zum Schutz der Jugendlichen einzuschränken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene unverbindliche Kann-Formulierung war dabei allerdings recht umstritten
[41]
.
Mit einer breit angelegten Kampagne wollen das BAG und die Verbindung der Schweizer Arzte (FMH) möglichst vielen Rauchern und Raucherinnen in der Schweiz den Ausstieg aus ihrer Sucht erleichtern. National- und Ständerat nahmen Kenntnis von der Petition des Raucher-Clubs, welche sich gegen derartige Präventionskampagnen wandte, gaben ihr aber diskussionslos keine Folge. Einen kleinen Erfolg konnten die Raucher insofern verbuchen, als das
Bundesgericht in
einer Versicherungsstreitfrage entschied, Nikotin sei keine Droge im Rechtssinn, könne also nicht zu einer Einschränkung des Versicherungsschutzes gemäss Art. 33 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) führen
[42]
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[40] BBI, 1990, I, S. 923 ff. und 926 ff. (Zustandekommen der Initiativen); NZZ, 18.10. und 19.10.90; siehe auch SPJ 1989, S. 198 f. Für die Europaratskonvention über das grenzüberschreitende Fernsehen siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).
[41] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 761 ff. Für die Revision des Lebensmittelgesetzes allgemein siehe oben, Teil 1, 4c (Produits alimentaires). Mit einem Postulat möchte NR Zwygart (evp, BE) den besseren Schutz der Jugend vor Tabakmissbrauch sicherstellen (Verhandl. B. vers., 1990, V, S. 139).
[42] BAG/FMH: Presse vom 30.3.90. Petition: Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1244; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 845 f. und 851. BG: NZZ, LM und Suisse, 19.7.90; "Drogenbegriff umfasst Nikotin nicht", in Zeitschrift für öffentliche Fürsorge, 87/1990, S. 159 f.
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