Année politique Suisse 1990 : Politique sociale / Assurances sociales / Berufliche Vorsorge
Vor allem freisinnige und liberale Kreise setzten sich dafür ein, dass die 1989 beschlossenen Beschränkungen der Anlagemöglichkeiten der Pensionskassen im
Bodenmarkt wieder rückgängig gemacht werden, da sie ihrer Meinung nach zu einem Einbruch im Wohnungsbau geführt hätten. Sowohl die freisinnige wie die liberale Fraktion reichten entsprechende Motionen ein. Im Ständerat wurde letztere als Motion Reymond (lps, VD) in der Wintersession gegen den ausdrücklichen Willen des Bundesrates, der diese Einschätzung der Lage bestritt mit 26 zu 9 Stimmen überwiesen
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Einstimmig hiess der Ständerat eine parlamentarischen Initiative Kündig (cvp, ZG) gut, die den
Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen. Vorsorge erleichtern will. Im Nationalrat erwuchs einer gleichlautenden Initiative Spoerry (fdp, ZH) Opposition der SP und der Grünen. Diese argumentierten, es bestehe die Gefahr eines Zielkonflikts zwischen Wohneigentumsförderung und Alterssicherung, und der Rückgriff auf die einem Versicherten individuell zustehenden Gelder ermögliche es nur älteren und gutverdienenden Arbeitnehmern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Trotz dieser Bedenken, die auch bei einigen bürgerlichen Politikern Unbehagen auslösten, wurde der Initiative mit deutlichem Mehr Folge gegeben. Da für die zweite Jahreshälfte 1991 eine einschlägige Botschaft des Bundesrates zu erwarten ist, wurde die gesetzgeberische Arbeit an der Initiative allerdings bis dahin sistiert
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Die rot-grüne Minderheit im Nationalrat möchte die Pensionskassengelder ebenfalls zur Förderung des Wohnungsbaus heranziehen, allerdings nur in beschränktem Mass und primär zur
Gewährung von günstigen Hypothekardarlehen sowohl für selbstbewohntes Eigentum als auch für den allgemeinen Wohnungsbau. In diese Richtung zielten drei eingereichte Vorstösse, von denen ein Postulat Longet (sp, GE) im Berichtsjahr überwiesen wurde. Eine von Ständerat Zimmerli (svp, BE) eingereichte Motion möchte ebenfalls einen Teil des Vorsorgekapitals zumindest vorübergehend zur Entlastung des überhitzten Hypothekarmarktes einsetzen
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[39] Verhandl. B.vers., 1990, V, S. 56 und 59 f. Eine Kommission des NR unterstützte diese Forderung ebenfalls mit einer Motion (ibid., S. 64). Amtl. Bull. SIR, 1045 ff. Siehe auch oben, Teil I, 6 c (Raumplanung) und SPJ 1989, S. 160 f. und 207 f.
[40] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 113 ff.; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 661 ff.; NZZ, 26.1.90; TA, 22.3.90; BZ und TW, 24.3.90. Im Gegensatz zum Erstrat lehnte der StR eine allgemein gehaltene Motion Müller (Idu, AG) zur Anlagepolitik der Pensionskassen ab (Amtl. Bull. StR, 1990, S. 119 f.). Zu dieser Motion und zur Initiative Spoerry/Kündig siehe auch SPJ 1989, S. 165 und 208.
[41] Verhandl. B.vers., 1990, V, S. 104 (Motion Leuenberger, sp, ZH), 133 (Postulat Weder, Idu, BS) und 150 (Motion Zimmerli); Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1262 (Postulat Longet). Mit dem Zusammenhang zwischen Pensionskassen und Wohnungsbau befasst sich auch eine Ende Jahr, eingereichte Motion Vollmer (sp, BE), welche eine Anderung der Bewertungsvorschriften im BVG verlangt, die einerseits die Bildung angemessener stiller Reserven ermöglichen, andererseits aber verhindern soll, dass die Neubewertung auf die Mietzinse durchschlagen kann (Verhandl. B.vers., 1990, V, S. 132).
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