Année politique Suisse 1990 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Erwerbsersatzordnung
Die Erwerbsersatzordnung (EO) konnte ihren fünfzigsten Geburtstag feiern. Aufgrund seiner Kriegsvollmachten hatte der Bundesrat auf den 1. Februar 1940 die Lohnersatzordnung eingeführt, dank der erneute soziale Spannungen vermieden werden konnten [54] .
In der Sommersession behandelte der Nationalrat eine Petition, welche eine Revision des EOG und des OR in dem Sinn verlangte, dass in Fällen, in denen ein Mann nicht erwerbstätig ist und minderjährige Kinder betreut, seine Frau während seines Militärdienstes ihrer Arbeit fernbleiben kann und dennoch ihren Lohn im gleichen Umfang weiterbezieht, wie sie ihn erhielte, wenn sie als Mann Militärdienst leistete. Der Rat gab der Petition keine Folge, überwies aber ein Postulat seiner Petitions- und Gewährleistungskommission, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, im Rahmen des EOG die Einführung einer Zulage für Erziehunsgaufgaben zu prüfen. Der Ständerat gab der Petition ebenfalls keine Folge, verwies aber, in zustimmendem Sinn, ausdrücklich auf das Postulat des Nationalrates [55] .
 
[54] NZZ, 23.1.90.
[55] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1246 f.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 848 ff. Siehe dazu auch SPJ 1989, S. 211.