Année politique Suisse 1990 : Enseignement, culture et médias / Médias
Medienpolitische Grundfragen
Die Frage, ob für Medienschaffende ein
Berufsgeheimnis geschaffen werden soll, stand im Zentrum der Jahresversammlung des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Medienschaffende brachten zum Ausdruck, dass sie sich künftig wie Anwälte und Ärzte durch ein Berufsgeheimnis, das zwei wichtige Aspekte ihres beruflichen Alltags abdeckt, schützen möchten. Einerseits soll ein Quellen- und Informantenschutz eingeführt werden, andererseits müsse aber auch das Recht,. ihnen anvertraute Informationen der Offentlichkeit zugänglich zu machen, gewährt werden
[1].
Im Genfer Kantonsparlament reichten drei liberale Abgeordnete einen Gesetzesentwurf für ein
journalistisches Berufsgeheimnis ein; das Projekt sieht unter anderem auch vor, die Medienschaffenden gegen die Beschlagnahmung von Dokumenten und Telefonabhörungen zu schützen. Auch im Kanton Bern verlangten zwei parlamentarische Vorstösse vom Regierungsrat, die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts bzw. eines Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes für Medienschaffende zu prüfen. Das Vernehmlassungsverfahren zum
Entwurf ei
nes Medienförderungsgesetzes im Kanton Solothurn zeigte, dass der Quellenschutz bei den bürgerlichen Parteien sehr umstritten ist; ebenso wurde die vorgesehene Hilfestellung des Kantons an Zeitungen mit Existenzschwierigkeiten von FDP, LdU, Handelskammer und Gewerbeverband abgelehnt
[2].
Über die Verhandlungen im Ständerat zur Revision des
Urheberrechts, von welcher unter anderem auch die Medienschaffenden betroffen sind, berichten wir an anderer Stelle
[3].
[1] JdG, 9.6.90; TA, 12.6.90; BaZ, 31.8.90.
[2] GE: JdG, 16.3.90. BE: BZ, 13.1.90. SO: SZ, 8.1., 10.1. und 24.8.90; BaZ, 31.8.9; vgl. SPJ 1989, S. 251.
[3] Siehe oben, Teil I, 8b (Kulturpolitik).
Copyright 2014 by Année politique suisse
Ce texte a été scanné à partir de la version papier et peut par conséquent contenir des erreurs.