Année politique Suisse 1990 : Enseignement, culture et médias / Médias / Radio und Fernsehen
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Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI)
Neben den Diskussionen um die zukünftige Ausgestaltung der Programmaufsicht im Rahmen der Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz geriet die UBI durch ihre Entscheide zu einigen umstrittenen Sendungen auch im Berichtsjahr wieder ins Rampenlicht. Das Bundesgericht schützte eine von der UBI 1989 festgestellte Konzessionsverletzung im Falle der Sendung "Grell-Pastell" zum Thema Sexualität. Die Schweizerische Journalisten-Union (SJU) sowie andere Verbände und einzelne Medienschaffende reagierten heftig gegen diese als Beschneidung des journalistischen Spielraums empfundene Politik; diese lasse keine Diskussion von kontroversen Themen in unterhaltenden Sendungen mehr zu, und die Programme würden somit auch immer langweiliger werden. Kritisiert wurde die Entwicklung der UBI und die Rolle des Bundesgerichts als eigentliche Moral- und Geschmacksinstanz aber auch vom juristischen Direktor der SRG [20] .
Eineinhalb Jahre nach der Einreichung der Beschwerde von Nationalrat Cincera (fdp, ZH) gegen die Sendung "z.B.: Die Villiger Firmengeschichte. Gratwanderung zwischen Wirklichkeit und Wunsch" fällte die UBI ihr Urteil. Sie äusserte zwar gewisse Vorbehalte zu Konzept und Präsentation der Sendung, entschied aber, dass keine Konzessionsverletzung vorlag [21].. Anlass zu Protest im bürgerlichen Lager gab im Berichtsjahr ein "Rundschau"-Beitrag über die Sicherheit des Kernkraftwerks Mühleberg (BE) im Vorfeld der Abstimmung über die Atominitiativen. Die bildliche Umsetzung der Konsequenzen eines möglichen Kernenergieunfalls wurden als zu einseitige Darstellung interpretiert. Der DRS-Vorstand befand die Kritik an der Sendung jedoch als ungerechtfertigt. Ebenfalls im Zusammenhang mit der Abstimmung zu den Atominitiativen hat das welsche Anti-AKW-Komitee "Sortir du nucléaire" gegen das welsche Fernsehen eine Beschwerde eingereicht, weil es Fernsehspots als Wahlpropaganda für die Energiewirtschaft zuliess. Allerdings wurde die Beschwerde nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht und deshalb für nichtig erklärt. Insgesamt zeigte die Anzahl Beschwerden im Jahresbericht 1989 eine steigende Tendenz: 32 Beschwerden wurden eingereicht (22 gegen Fernseh-, 10 gegen Radiosendungen), 36 Fälle wurden entschieden. Verschiedenste Medienbeobachter brachten zum Ausdruck, dass mit sinkenden Chancen für eine private Konkurrenz der politische Anpassungsdruck auf die SRG zunehmen werde und eine Beschwerdeflut die UBI überrollen könnte [22].
Nach dreijähriger Amtszeit ist der bisherige Präsident der UBI, Staatsrechtsprofessor Jörg Paul Müller, zurückgetreten; zum Nachfolger hat der Bundesrat den 67jährigen Westschweizer Journalisten Bernard Béguin gewählt. Bekannt als Mann des Ausgleichs und der Vermittlung wurde seine Wahl von allen Seiten gelobt [23].
 
[20] Presse vom 27.1.90; TW, 15.2.90; Babylon, 1990, Nr. 12 und 13; WoZ, 11.4.90; Presse vom 25.5.90; Klartext, 1990, Nr. 1; SJU news, 1990, März.
[21] Presse 6.10.90; Ww, 11.10.90; Klartext, 1990, Nr. 3. Siehe auch SPJ 1989, S. 258.
[22] Mühleberg: NZZ, 17.7.90. Anti-AKW-Komitee: Suisse, 14.7.90; LM, 28.7.90; siehe auch oben, Teil 1, 6a (Energie nucléaire). Zur UBI vgl. auch Presse vom 6.6.90 (Jahresbericht); NZZ, 21.6. und 24.8.90; Klartext, 1990, Nr. 5.
[23] BZ, 10.8.90; TA, 11.12.90; NZZ, 12.12.90.