Année politique Suisse 1991 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Grundrechte
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Todesstrafe
Als Konsequenz einer im Vorjahr überwiesenen parlamentarischen Initiative Pini (fdp, TI) beantragte die Petitionskommission, mit einer Anderung des Militärstrafgesetzes in Zukunft auch in Kriegszeiten auf die Todesstrafe zu verzichten. Sie übernahm dabei die Formulierung, welche das EMD in Ausführung einer ebenfalls 1990 vom Nationalrat und 1991 vom Ständerat überwiesenen Motion Rechsteiner (sp, SG) ausgearbeitet hatte. Der Nationalrat stimmte der Revision diskussionslos zu. Gleichzeitig überwies er ein Kommissionspostulat, das den Bundesrat einlädt, eine Revision von Auslieferungsverträgen mit Ländern, welche die Todesstrafe noch kennen, einzuleiten [4].
 
[4] BBl, 1991, II, S. 1462 ff. und IV, S. 184 (Stellung des BR); Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1939; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 301 (Motion). Siehe auch SPJ 1990, S. 21.