Année politique Suisse 1991 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Stimm- und Bürgerrecht
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Bürgerrecht
Der Bundesrat beschloss, das 1990 revidierte Bürgerrechtsgesetz auf den 1.1.1992 in Kraft zu setzen. Die meisten Kantone befassten sich deshalb mit der Anpassung ihrer kantonalen Gesetze. Widerstände zeigten sich nur im Thurgau, wo die SD wegen der Bestimmungen über das Doppelbürgerrecht das Referendum einreichten [10]. Auf Bundesebene stimmte eine Kommission des Nationalrats einer parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) zu, welche eine Halbierung der für die ordentliche Einbürgerung verlangten Wohnsitzdauer von zwölf Jahren verlangt [11]. Beide Kammern des Parlaments überwiesen zudem eine Motion Portmann (cvp, GR), welche den rund 200 000 in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren gewähren will [12].
 
[10] Inkraftsetzung: NZZ, 6.5.91. Zu den Kantonen siehe unten, Teil II, 1c. TG: SGT, 9.9. und 12.12.91. Zum Bundesgesetz siehe SPJ 1990, S. 23 f.
[11] Verhandl. B.vers., 1991, V, S. 30; NZZ, 24.4.91.
[12] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 396 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 1094. Vgl. auch SPJ 1989, S. 21 f. und 1990, S. 23 f.