Année politique Suisse 1991 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique
 
Privatrecht
Der Bundesrat schlug dem Parlament eine Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts vor. In diesem Gesetz geht es im wesentlichen um die Regelung des Verfahrens bei der Eintreibung von Geldforderungen öffentlich- oder privatrechtlicher Natur. Das geltende Gesetz aus dem Jahr 1892 war in den 70er Jahren umfassend überprüft worden; ein Vorentwurf für die Revision war 1982 in die Vernehmlassung gegeben worden. Der Bundesrat kam dabei zum Schluss, dass eine gründliche Teilrevision einer Totalrevision vorzuziehen sei. Die vielen vorgeschlagenen Änderungen betreffen zumeist Einzelfragen, integrieren bestehende Verordnungsbestimmungen oder verbessern die Übersichtlichkeit [47]. Die zuständige Kommission des Nationalrats nahm im August die Beratungen auf und folgte im wesentlichen den Vorschlägen des Bundesrates [48].
Angesichts der Senkung des politischen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre erachtet es das Parlament für sinnvoll, auch das zivilrechtliche Mündigkeitsalter von 20 auf 18 Jahre herabzusetzen. Der Ständerat überwies ohne Gegenstimme eine vom Nationalrat im Vorjahr verabschiedete entsprechende Motion. Bereits im Juni gab der Bundesrat einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Darin wies er auch auf gewisse Gefahren dieser Neuerung hin. So werden für die 18 und 19jährigen namentlich der Schutz vor Kreditgeschäften sowie arbeitsrechtliche Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer, die nicht Lehrlinge sind, dahinfallen [49].
 
[47] BBl, 1991, III, S. 1 ff.; Bund und NZZ, 10.5.91. Vgl. auch Plädoyer, 9/1991, Nr. 3, S. 25 ff.
[48] NZZ, 29.8.91.
[49] Motion: Amtl. Bull. StR, 1991, S. 301 f.; LNN, 21.2.91; SPJ 1990, S. 32. Vernehmlassung: Presse vom 11.6.91.