Année politique Suisse 1991 : Economie / Politique économique générale / Strukturpolitik
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Berggebiete
Der Bundesrat reagierte rasch auf die im Vorjahr überwiesenen Motionen Gadient (svp, GR) und Steinegger (fdp, UR) für eine Aufstockung des Fonds für Investitionshilfe an die Berggebiete. Da seit 1987 sowohl die Anzahl der Unterstützungsgesuche als auch die in ihnen beantragten Beiträge stark angestiegen waren, hatten die vorhandenen Mittel nicht mehr ausgereicht, um allen begründeten Begehren fristgerecht zu entsprechen. Die aus diesem Grund zurückgestellten Gesuche hatten bis Ende 1990 einen Gesamtbetrag von rund 240 Mio Fr. erreicht. Der Bundesrat beantragte nun dem Parlament, den Fonds bis zum Jahr 2000 in variablen Jahresraten um insgesamt 670 Mio Fr. zu erhöhen. Angesichts der als positiv beurteilten Wirkungen des Investitionshilfegesetzes und der akuten Finanzknappheit des Fonds war das Anliegen unbestritten. Der Ständerat bezweifelte aber, dass die von der Regierung genannte Summe ausreichen würde. Er stimmte deshalb mit 17 zu 6 Stimmen der von der Kommissionsmehrheit beantragten Heraufsetzung auf 900 Mio Fr. zu. Im Nationalrat sprachen sich die Grünen, die Liberalen und die LdU/EVP-Fraktion sowie eine Minderheit der Freisinnigen und der Sozialdemokraten für ein Festhalten am bundesrätlichen Vorschlag von 670 Mio Fr. aus. Mit äusserst knappem Mehr setzte sich diese Ansicht durch. In der Differenzbereinigung fand jedoch der Kompromissvorschlag der kleinen Kammer, den Fonds um 800 Mio Fr. aufzustocken, auch im Nationalrat deutliche Zustimmung [18].
Im Anschluss an dieses Geschäft lehnten beide Räte Motionen ab, welche eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls eine Revision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete verlangt hatten. Darin war vor allem eine vermehrte Berücksichtigung von Aspekten der Ökologie und der europäischen Integration sowie der Ausschluss von einigen Städten (z.B. Thun, Ascona und Locarno) aus den Berggebietsregionen gefordert worden. Nach Ansicht der nationalrätlichen Kommissionsmehrheit waren diese Motionen auch deshalb überflüssig, weil die Geschäftsprüfungskommission die Durchführung entsprechender Abklärungen bereits vorher beschlossen hatte [19].
Im Oktober 1989 hatten die Umweltschutzminister der sieben Staaten mit Alpenanteil (Frankreich, Italien,. Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Osterreich und Jugoslawien) beschlossen, unter dem Namen Alpenkonvention ein völkerrechtliches Vertragswerk zwischen den erwähnten Staaten und der EG zum Schutz der Alpen zu realisieren. Darin sollen die Grundlagen für eine langfristige Erhaltung der Alpen als Naturraum, aber auch als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Bewohner festgelegt werden. Die vom EDI im Frühjahr eingeleitete Vernehmlassung ergab bei den grossen Parteien und auch in Umweltschutzkreisen Zustimmung. Die Mehrheit der Alpenkantone, insbesondere Graubünden und Wallis, äusserten sich hingegen skeptisch bis ablehnend. Sie befürchten, dass die sehr allgemein gehaltene Konvention die Grundlage zu Fremdbestimmung und zu Einschränkungen für die lokale Wirtschaft bilden könnte. Trotz diesem Widerstand beschloss der Bundesrat, die Konvention am 7. November in Salzburg zu unterzeichnen. Er will sie dem Parlament allerdings erst dann zur Ratifizierung vorlegen, wenn die zu ergreifenden Massnahmen für die einzelnen Politikbereiche ebenfalls vorliegen [20].
Mit Unterstützung der PTT hatten Organisationen aus der Tourismusbranche ein ausführungsreifes Projekt für ein nationales elektronisches Informations- und Reservationssystem mit dem Namen Swissline entwickelt. Diese im In- und Ausland abrufbare Dienstleistung soll allen touristischen Anbietern offenstehen und die internationale Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Fremdenverkehrs verbessern. Mit der Überweisung von Postulaten Dietrich (cvp, BE) resp. Lauber (cvp, VS) regten beide Räte än, die Einführung dieses neuen Systems mit Bundesmitteln zu unterstützen. Der vom Bundesrat im Rahmen des Budgets 1992 beantragte einmalige Beitrag von 3,5 Mio Fr. wurde jedoch gegen den Widerstand des Ständerates — der erst in der zweiten Runde der Differenzbereinigung nachgab — von der Volkskammer als ordnungspolitisch unerwünschte Subvention an die Privatwirtschaft gestrichen [21].
Zur Forschungsförderung und speziell zum Bundesbeschluss über zeitlich beschränkte Sondermassnahmen zur Förderung von neuen Technologien im Bereich der Mikroelektronik siehe unten, Teil I, 8a (Recherche).
 
[18] BBl, 1991, I, S. 1548 ff.; Amtl. Bull. SIR, 1991, S. 440 ff. und 807 f.; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1636 ff. und 1891 f.; BBl, 1991, IV, S. 209; BüZ, 5.3.91. Vgl. SPJ 1990, S. 101.
[19] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 449; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1645 f. Im StR war die Motion von Onken (sp, TG), im NR von der Kommissionsminderheit eingereicht worden. Vgl. dazu auch die recht positiv ausgefallene Beurteilung der schweizerischen Regionalpolitik in einer OECD-Studie (NZZ, 24.5.91).
[20] Zusammenfassung der Vernehmlassung: NZZ, 19.7.91. Kritik der Alpenkantone: BüZ, 12.7. und 16.10.91; Bund, 15.7.91; NZZ, 19.9.91. Unterzeichnung: Bund, 31.10.91; Presse vom 31.10. und 8.11.91 (Slowenien kündigte an, nach seiner völkerrechtlichen Anerkennung anstelle Jugoslawiens unterzeichnen zu wollen). Vgl. allgemein auch NZZ, 27.6., 19.7., 24.10. und 6.11.91; TA, 28.10.91; sowie unten, Teil I, 6d (Protection des sites et de la nature).
[21] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1647 f. (Postulat) bzw. S. 2259 f., 2356 f. und 2398 (Budget); Amtl. Bull. StR, 1991, S. 626 f. (Postulat) bzw. S. 1046 f., 1061 f. und 1088 f. (Budget). BR Stich hatte sich in der Budgetdebatte ebenfalls für eine Streichung ausgesprochen. Siehe auch BüZ, 7.12. und 12.12.91.