Année politique Suisse 1991 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement / Raumplanung
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Vollzugsfragen
Obwohl zusammen mit demjenigen Genfs als einer der letzten eingereicht, fand der Richtplan des Kantons Jura die volle Anerkennung des Bundesrates. Es wird damit gerechnet, das Verfahren mit der Tessiner Vorlage im Herbst nächsten Jahres abschliessen zu können [1].
Nachdem der Entwurf des Bundesrats für eine Revision des Raumplanungsgesetzes letztes Jahr gescheitert war, sprach sich die zuständige Kommission des Ständerats für das vom Bundesrat vorgelegte Realisierungsprogramm im Bereich der Raumplanung sowie den dazugehörigen Bericht aus und empfahl ihrem Rat, ebenfalls eine Nationalratsmotion zu überweisen, in welcher der Bundesrat aufgefordert wird, dem Parlament einmal pro Legislatur über den Stand des Realisierungsprogramms Bericht zu erstatten. Diesen Anträgen folgten beide Kammern, der Nationalrat im Sommer, der Ständerat im Herbst [2].
Die grosse Kammer sprach sich auf Antrag der Mehrheit ihrer Kommission knapp für eine vom Ständerat im Frühjahr gegen den Widerstand Bundesrat Kollers überwiesene Motion Zimmerli (svp, BE) aus, welche eine flexiblere Ordnung der in der Landwirtschaftszone geltenden Nutzungsvorschriften verlangte. Während der Bundesrat zur Rechtfertigung seiner ablehnenden Haltung besonders auf die von den Kantonen noch weitgehend ungenutzten Ausnahmemöglichkeiten im bestehenden Gesetz verwies, fürchtete die Kommissionsminderheit, welche hauptsächlich von Sozialdemokraten gebildet wurde, aber neben einem Mitglied der Fraktion der Grünen auch je einen Vertreter der FDP sowie der SVP umfasste, dass mit der Motion die bestehende gesetzliche Regelung untergraben würde [3].
Darüber hinaus reichte die genannte Kommissionsminderheit selbst eine. Motion ein, worin sie den Bundesrat aufforderte, den eidgenössischen Räten rasch eine Revision des Raumplanungsgesetzes auf der Grundlage des Expertenberichtes Jagmetti zu unterbreiten. Nicht nur der Bundesrat, welcher sich in seiner Stellungnahme gegen diesen Antrag wandte, sondern auch die Mehrheit des Rates hielt den Vorschlag jedoch nicht für opportun und lehnte ihn im Dezember ab [4].
Zwei weitere Motionen hinsichtlich des Raumplanungsgesetzes, welche Wiederkehr (ldu, ZH) im Frühjahr sowie die sozialdemokratische Fraktion im Herbst letzten Jahres eingereicht hatten und welche den Bundesrat zum Erlass gesetzlicher Regelungen hinsichtlich des Planungsausgleichs aufforderten, wurden vom Nationalrat auf Antrag des Bundesrats als Postulate überwiesen. Freilich gelang es Bundesrat Koller bei der ersten Motion nur mit Mühe und unter der Versicherung, selber im Rahmen der nächsten Revision des Raumplanungsgesetzes darauf zurückzukommen, den Rat davon zu überzeugen, die Vorlage nicht in der zwingenden Form zu überweisen [5].
Für nicht vordringlich hält die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung des Bodenrechts", welche 1988 nach der Abstimmung über die sogenannte "Stadt-Land-Initiative" gebildet worden war, eine neue Verfassungsgrundlage zur Bodenpolitik. Zwar verneint ihr Bericht, in dessen Zentrum das Anschlussprogramm steht, welches die bodenrechtlichen Sofortmassnahmen ablösen soll, keineswegs die Wünschbarkeit einer Überarbeitung der eigentums- und bodenrechtlichen Verfassungsbestimmungen. Sie hält jedoch das bestehende verfassungrechtliche Instrumentarium grundsätzlich für ausreichend, die anstehenden Probleme zu lösen, weshalb von dem politisch wie finanziell riskanten Schritt einer Revision im Bereich der Eigentumsverfassung vorerst abgeraten wird [6].
 
[1] BBl, 1991, II, S. 1612; NZZ, 26.6.91; Gesch.ber. 1991, S. 160.
[2] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1310 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 732 ff.; SPJ 1990, S. 171 f.
[3] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 156 ff.; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2338 ff.; NZZ, 7.8. und 10.9.91; Bund und BZ, 7.9.91.
[4] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2339 ff.; vgl. SPJ 1990, S. 171.
[5] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 755 f. und 2131 f.
[6] Presse vom 18.5.91. Zur Einsetzung der Arbeitsgruppe siehe SPJ 1988, S. 162.