Année politique Suisse 1991 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement
 
Wohnungsbau
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Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt
Der Rückgang der Wohnbautätigkeit hielt 1991 wie in den beiden vorausgegangenen Jahren weiter an. Insgesamt wurden noch 37 600 neue Wohnungen gebaut, rund 2400 oder 6% weniger als im Vorjahr. Regional betrachtet, wirkte sich der Rückgang der Bautätigkeit in den Kantonen der Romandie und dem Tessin deutlich stärker aus als in der deutschen Schweiz. Einzig die zentralschweizerischen Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug sowie Appenzell Ausserrhoden konnten ihre Wohnungsproduktion noch erhöhen. Bei den Einfamilienhäusern war der Einbruch der Bautätigkeit mit einem Rückgang von 18% noch ausgeprägter. Im Berichtsjahr wurden noch 9200 Einfamilienhäuser erstellt, gut 2000 weniger als im Vorjahr. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik ist diese Entwicklung in erster Linie auf die Hausse bei den Hypothekarzinsen zurückzuführen. Vergleichsweise gering war dagegen der Rückgang bei den neuerstellten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern; hier wurden noch 28 400 Einheiten, oder 1,2% weniger als im Vorjahr gebaut.
Auch die Zahl der Baubewilligungen war 1991 rückläufig. 46 200 Bewilligungen, oder 3% weniger als im Vorjahr, wurden noch erteilt. Besonders vom Rückgang betroffen war der Einfamilienhausmarkt [42].
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Wohnbauförderung
Im Nationalrat nahm die Frage der Gewährleistung preisgünstigen Wohnraums breiten Raum ein. Eine Motion Günter (Idu, BE) für die Einführung einer Abgabe auf baureifem Land, um damit den Bau preisgünstiger Wohnungen zu finanzieren, wurde vom Nationalrat auf Wunsch des Bundesrates als Postulat überwiesen [43]. Auch eine sozialdemokratische Motion für eine Erhöhung der finanziellen Mittel des Bundes zur Finanzierung preisgünstigen Wohnraums wurde nur in Form eines Postulats überwiesen [44]. Gleiches geschah mit den von Meizoz (sp, VD) sowie Carobbio (sp, TI) eingereichten Motionen hinsichtlich einer Anderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes [45].
Schliesslich wurde auch Loebs (fdp, BE) Vorschlag, alle in der Bundesverwaltung mit Wohnungsfragen und Wohnbauförderung befassten Stellen im Interesse einer effizienteren Aufgabenerfüllung im Bundesamt für Wohnungswesen zu konzentrieren, von der grossen Kammer als Postulat überwiesen [46].
Zwei der grossen Parteien traten im Wahljahr 1991 mit Aktionsprogrammen zur Bekämpfung der Wohnungsnot an die Öffentlichkeit. Die FDP stellte dieses Thema gar in den Mittelpunkt ihrer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 25. August in Solothurn. Gemäss dem Motto "Vorschriften abbauen — Wohnungen aufbauen" wurde eine Deregulierung der nach Meinung der Partei den Wohnungsbau hemmenden bestehenden Gesetzgebung gefordert. Konkret postuliert das Programm der FDP namentlich ein grösseres Angebot an eingezontem baureifem Land durch eine vermehrte Erschliessung durch private oder staatliche Eigentümer, eine haushälterische Nutzung des bestehenden Baulandes durch eine "Siedlungsentwicklung nach innen" und die dadurch bedingte Abkehr von restriktiven Bauvorschriften sowie eine radikale Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren durch eine Straffung der Rechtsmittel. Gefordert wird im weiteren der Einsatz der in Pensionskassen angesparten Vermögen, unter Sicherung des Vorsorgezweckes, für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums, die Schaffung steuerlicher Anreize für das Wohnsparen sowie schliesslich eine stärkere Berücksichtigung der Markteinflüsse beim Mietrecht, wobei sozialen Härtefällen durch eine gezielte Subjekthilfe an die Mieter begegnet werden soll [47].
Bereits Ende Mai hatte die CVP ihre Thesen zur Wohnungs- und Bodenpolitik vorgestellt. Weit stärker als die Freisinnigen hebt die CVP darin die sozialen Folgen der gegenwärtigen Lage auf dem Wohnungsmarkt hervor, welche besonders ohnehin schon benachteiligte Bevölkerungsschichten wie kinderreiche oder junge Familien, Alleinerziehende, Betagte, Behinderte oder Ausländer träfen. Durch die Marktkräfte allein liessen sich die Probleme nicht lösen, weshalb der Staat steuernd eingreifen müsse. Solch staatliche Massnahmen sieht die Partei in erster Linie im fiskalischen Bereich: Der Hortung von Bauland müsse mit einer Besteuerung zu einem marktkonformen Wert entgegengewirkt werden, ungerechtfertigte Grundstücks- und Liegenschaftsgewinne seien steuerlich zu belasten. Durch teilweise Freigabe von Mitteln der zweiten Säule sowie ein gesetzlich garantiertes Vorkaufsrecht für langjährige Mieter sei eine breitere Steuung von Wohneigentum zu fördern. Schliesslich wird die Schweizerische Nationalbank aufgefordert, ihre restriktive Geldpolitik dosiert zu lockern, um so die Zinsen zu senken und die Refinanzierung von Hypotheken zu erleichtern sowie die Gründung einer "Eidgenössischen Hypothekenbank" angeregt, wodurch, wie im Ausland, Hypotheken verbrieft und zu Marktkonditionen gehandelt werden könnten [48].
Die vom Bundesrat in dem entsprechenden Bundesbeschluss vom Dezember letzten Jahres geforderte Erhöhung der Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung für die Periode 1992 bis 1996 war in beiden Räten unbestritten. Uneins war man sich jedoch in der Frage, ob die von der Regierung beantragten Mittel (905 Mio Fr. für nicht rückzahlbare Beiträge und 180 Mio Fr. fürrückzahlbare Darlehen und Beteiligungen) ausreichend seien. Im Nationalrat waren die SVP, die LP und eine Minderheit der FDP dieser Meinung. Die SP und die Mehrheit der Grünen verlangten demgegenüber eine gute Verdoppelung dieser Kredite. Durchsetzen konnte sich schliesslich der Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit, die nichtrückzahlbaren Beiträge auf 1400 Mio Fr. und die rückzahlbaren Darlehen auf 300 Mio Fr. zu erhöhen. Zudem beschloss der Nationalrat, einen Fonds von 5 Mio Fr. für Forschungs- und Studienaufträge im Zusammenhang mit der betreffenden Rechtsmaterie explizit in den Bundesbeschluss aufzunehmen [49].
Der Ständerat weigerte sich im Sommer, freilich mit 20 gegenüber 18 Stimmen nur äusserst knapp, die vom Nationalrat beschlossene Erhöhung mitzutragen und beharrte auf den Vorschlägen des Bundesrates. Er verpflichtete diesen allerdings in einer Motion, beim Parlament einen Zusatzkredit zu verlangen, sobald der Rahmenkredit aufgebraucht sei [50].
In der Differenzbereinigung kam der Nationalrat der kleinen Kammer mit der Reduktion des Kreditrahmens für nichtrückzahlbare Beiträge auf 1200 Mio Fr. entgegen, bei den rückzahlbaren Darlehen und Beteiligungen hielt er jedoch an einer Kredithöhe von 300 Mio Fr. fest. Diese Lösung wurde auch vom Ständerat akzeptiert [51]. Die Motion des Ständerates für einen allfälligen Zusatzkredit überwies die grosse Kammer lediglich als Postulat [52].
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Säule
Das EDI erarbeitete auf Veranlassung der letztes Jahr von V. Spoerry (fdp, ZH) und Kündig (cvp, ZG) von den jeweiligen Räten angenommenen parlamentarischen Initiativen Vorschläge über eine Revision des Obligationenrechts sowie des Gesetzes über die berufliche Vorsorge. Darin wird angeregt, einen Teil der in der beruflichen Vorsorge angelegten Gelder zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums zu verwenden, um so die mit 30% als zu niedrig empfundene Wohneigentumsquote zu erhöhen. Konkret werden vor allem zwei Massnahmen vorgeschlagen: Die Aufhebung des Verbots der Verpfändung des Versichertenkapitals sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche es den Versicherten ermöglicht, die ihnen im Umfang des Freizügigkeitsanspruchs zustehenden Gelder als Darlehen – und nicht als Barauszahlung – für die Finanzierung von Wohneigentum zu verwenden. Diese Vorschläge gingen Anfang Juli in die Vernehmlassung [53].
In der Vernehmlassung stiess das im Projekt vorgesehene Darlehensmodell bei FDP, SVP und LP sowie beim Gewerbeverband und den Gewerkschaften, welche die Barauszahlung vorziehen würden, auf Ablehnung. Während die CVP als einzige Bundesratspartei das Darlehensmodell uneingeschränkt unterstützte, sahen SP und Grüne darin immerhin noch die bessere Lösung. Gegen den Barbezug der Gelder, die in diesem Falle sofort zu versteuern wären, sprechen ihres Erachtens vor allem die teils krassen Unterschiede bei der Steuerbelastung in den einzelnen Kantonen. Eine Angleichung der Steuersätze für aus Pensionskassengeldern bezogene Guthaben liegt freilich nicht in der Kompetenz des Bundesrates, sondern wäre Sache der Kantone [54].
Der Nationalrat überwies eine Motion Leuenberger (sp, ZH), welche die Vorsorgeeinrichtungen der BVG zwingen wollte, einen bestimmten Anteil ihres Nettokapitalzuwachses als Hypothekardarlehen für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, lediglich als Postulat [55].
 
[42] NZZ, 22.5.92.
[43] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 756 f.
[44] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 694 f.
[45] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 692 f. (Meizoz) und 1335 f. (Carobbio).
[46] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1634 f.
[47] Presse vom 26.8.91.
[48] Presse vom 30.5.91; NZZ, 31.5.91.
[49] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 665 ff.; vgl. SPJ 1990, S. 180.
[50] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 479 ff.
[51] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1625 ff. und 1782 ff.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 806 ff. und 892 f.; BBl, 1991, IV, S. 210.
[52] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1634.
[53] Presse vom 5.7.91; vgl. SPJ 1990, S. 181.
[54] Bund und BZ, 15.11.91. Vgl. auch SPJ 1990, S. 225.
[55] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2477.